Taktverdichtung auf der LVG Linie 91 | Finning - Windach - Geltendorf
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-landsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Taktverdichtung auf der LVG Linie 91 | Finning - Windach - Geltendorf
Landkreis Landsberg am Lech
Gegenstand der ursprünglichen Auftragsvergabe war die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen als Gesamtleistung ab dem 01.02.2019 auf der LVG Buslinie LVG 91. Es handelt sich um die Durchführung von Linienverkehren im Personennahverkehr nach §42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger. Die vergebenen Verkehrsdienstleistungen sind auf der Linie LVG 91 Finning – Windach – Geltendorf zu erbingen. Die vergebenen Verkehrsdienstleistungen umfassen jährlich insgesamt ca. 107.260 Nutzwagenkilometer. Die Betriebsaufnahme hatte zum 1.2.2019 zuerfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Taktverdichtung auf der LVG Linie 91 Finning - Windach - Geltendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Utting am Ammersee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86919
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.schnappinger-reisen.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet: „Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Landsberg am Lech
Ausweitung des Fahrplans der Buslinie LVG 91 der Landsberger Verkehrsgemeinschaft durch Taktverdichtung um neun Kurse am Vormittag und am frühen Nachmittag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Utting a. Ammersee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86919
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.schnappinger-reisen.de/
Durch die geplante Ausweitung/Taktverdichtung wird sich der Jahrespreis um voraussichtlich 68.750 € netto erhöhen. Die Fahrleistung erhöht sich um rund 32.175 km jährlich auf dann insgesamt 142.984 km. Der geänderte Betrieb soll ab dem 01.09.2022 erfolgen.An der Linienführung finden keine Änderungen statt.
Zur Vorbereitung der Vergabeunterlagen im Jahr 2018 hat der Landkreis Landsberg am Lech auf Grundlage der Erfahrungen der Vergangenheit und aktuellen Erkenntnissen über die Nutzung der Linie 91 einen Fahrplan erstellt. Die nun nach über drei Jahren erforderliche Leistungsausweitung für den Landkreis waren trotz dieser sorgfältigen Vorbereitung zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar. Es war der nachträglich aufgetretene Wunsch der Gemeinden Windach und Eresing, die täglichen Fahrten der Linie LVG 91 um insgesamt 9 Kurse zu erweitern. Beide Gemeinderäte haben dies einstimmig beschlossen.Dabei war sich der Landkreis bewusst, dass das Verkehrsvolumen über einen Betriebszeitraum von zehn Jahren gewissen Schwankungen unterliegen kann. Deswegen hat der Landkreis eine Änderungsklausel vorgesehen, die eine Erhöhung der festgelegten Nutzwagenkilometer um bis zu 10 % erlaubt. Diese reicht allerdings für die vorgenommene Änderung nicht aus.