Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid) für das 4. Quartal 2022 und das Jahr 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid) für das 4. Quartal 2022 und das Jahr 2023
Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid) für das 4. Quartal 2022 und für das Jahr 2023
Menge: 1.625 to
Wasserwerk Marienhafe Diekweg 26529 Upgant-Schott, Wasserwerk Westerstede Burgstraße 14 26655 Westerstede
Für das 4. Quartal 2022 sowie für das Jahr 2023 beabsichtigt der OOWV die Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid) zur Durchführung der Trinkwasseraufbereitung (Enthärtungsverfahren) für die Einsatzorte Wasserwerk Marienhafe und Wasserwerk Westerstede zu beauftragen.
Für das 4. Quartal 2022 wird eine Menge von 325 t benötigt. Für das Jahr 2023 wird eine Jahresmenge von 1.300 t benötigt.
Es besteht zudem die Option, den Lieferauftrag über den 31.03.23 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 zu verlängern
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Über das veröffentlichte und dauerhaft laufende Qualifizierungssystem (§ 48 SektVO) haben europaweit alle interessierten Unternehmen jederzeit die Möglichkeit, sich für den OOWV als geeigneter Lieferant zu qualifizieren. Jedes geeignete Unternehmen wird vom OOWV bei der nächsten Gelegenheit aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Bislang konnte jedoch nur ein Unternehmen über das Qualifzierungssystem als geeigneter Lieferant ermittelt werden. Deshalb wurde hier ein Verhandlungsverfahren bzw. -vergabe mit nur einem Unternehmen gewählt.
Die Bekanntmachungs-ID ist 2022/S 043-112687.
Darüber hinaus bietet das aktuelle Vergaberecht (Rundschreiben vom 13. April 2022 (Aktenzeichen IB6 - 206-000#010) hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ) dem Sektorenauftraggeber die Möglichkeit, in der aktuellen Krisensituation (Ukraine-Krieg) die Möglichkeit, Aufträge schnell und effizient im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschaffung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dient, insbesondere der Versorgungssicherheit. Weißkalkhydrat wird im Rahmen der Trinkwasseraufbereitung (Enthärtungsverfahren) eingesetzt und somit besteht ein Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rheinkalk GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wülfrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgen keine Angaben zum Wert des Auftrags gemäß Art. 70 Abs. 3 der Richtlinie 2014/25/EU.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYWGMM3G5Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.