Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von bis zu 21 Abfallsammelfahrzeugen für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Dürkheim
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://awb.kreis-bad-duerkheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teamwerk.ag
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E11593118
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von bis zu 21 Abfallsammelfahrzeugen für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Dürkheim
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von bis zu 21 Abfallsammelfahrzeugen für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Dürkheim inkl. Full-Service Leistungen gem. Vergabeunterlagen
Landkreis Bad Dürkheim
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von bis zu 21 Abfallsammelfahrzeugen für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Dürkheim
1) Verbindliche Abnahmemengen:
- Lieferung und Kauf von LKW Typ A von 10 Stück
- Lieferung und Kauf von LKW Typ B von 6 Stück
- Lieferung und Kauf von LKW Typ C von 1 Stück
- Lieferung und Kauf von LKW Typ C von 1 Stück
inkl. der Fortführung der Garantieleistungen für einen Zeitraum von 48 Monaten.
2) Optionale Abnahmemengen:
- Lieferung und Kauf von LKW Typ A von 2 Stück
- Lieferung und Kauf von LKW Typ B von 1 Stück
inkl. der Fortführung der Garantieleistungen für einen Zeitraum von 48 Monaten.
3 Fahrzeuge können vom AG über die in den Vergabeunterlagen verbindlich genannten Fahrzeuge hinaus im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung höchstens abgerufen. Die Full-Service-Leistungen laufen je nach Abrufstand der Fahrzeuge über das Ende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021 ).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (2019-2021).
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen:
- Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Lieferzeitraum und den Umfang (Aufträge) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- ein Auftrag über den Kauf und die Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen inkl. Full Service in den letzten fünf Kalenderjahren für öffentliche Auftraggeber.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- Angaben zu den Beschäftigten
- Servicekonzept gem. Block A der Vergabeunterlagen
- Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG oder Erklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG
- Erklärung Russlandbezug
- EEE und Ergänzungsformular
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.