Betrieb des örtlichen Testzentrums inkl. eines mobilen Teams für den Landkreis Landsberg am Lech Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2022-63
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des örtlichen Testzentrums inkl. eines mobilen Teams für den Landkreis Landsberg am Lech
Betrieb des örtlichen Testzentrums inkl. eines mobilen Teams für den Landkreis Landsberg am Lech
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Organisation und Betrieb des örtlichen Testzentrums inkl. eines mobilen Teams für den Landkreis Landsberg am Lech.Der bayerische Ministerrat hat zuletzt am 26.07.2022 beschlossen, die bayerischen Testzentren bis zum 31.12.2022 weiterzuführen.Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grünwald
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82031
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.