Transport und Entsorgung von ca. 950 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut und 800 Tonnen kontaminiertem Boden, AVV-Nrn. 17 03 01* - 17 05 03* - 17 05 04, Verladung erfolgt jeweils bauseits
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pürgen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 86932
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.puergen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgung von ca. 950 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut und 800 Tonnen kontaminiertem Boden, AVV-Nrn. 17 03 01* - 17 05 03* - 17 05 04, Verladung erfolgt jeweils bauseits
Transport und Entsorgung von
- ca. 950 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut AVV-Nr. 17 03 01*
- ca. 800 Tonnen Bodenaushub mit Anteilen an teerhaligem Asphalt AVV-Nr. 17 05 03*
- ca. 40 Tonnen Bodenaushub AVV-Nr. 17 05 04
Verladung erfolgt jeweils bauseits
86932 Pürgen
Transport und Entsorgung von
- ca. 950 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut AVV-Nr. 17 03 01*
- ca. 800 Tonnen Bodenaushub mit Anteilen an teerhaligem Asphalt AVV-Nr. 17 05 03*
- ca. 40 Tonnen Bodenaushub AVV-Nr. 17 05 04
Verladung erfolgt jeweils bauseits
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=254703
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pürgen
Postleitzahl: 86932
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]