Planung der Technischen Anlagen für die Wasseraufbereitung für den Neubau Wasserwerk Scheuereck Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg am Inn
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zwui.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Anlagen für die Wasseraufbereitung für den Neubau Wasserwerk Scheuereck
Planung der Technischen Anlagen für die Wasseraufbereitung einschl. Mess- und Regeleinrichtungen und Pumpen, Anlagen der Anlagengruppe 7.2 Anl. 15 HOAI, Fertigstellung der LPH 1-2 und Komplettleistung LPH 3-9 §55 HOAI für den Neubau des Wasserwerk Scheuereck, Markt Fürstenzell. Zudem zu vergeben sind Besondere Leistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Wasserversorgung unteres Inntal betreibt für die Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser bisher 10 Brunnen, 3 Aufbereitungsanlagen und 5 Hochbehälter für über 15.000 Einwohner. Aus technischen Gründen müssen das Wasserwerk Aivogel und der Hochbehälter Scheuereck ersetzt werden. Am
Standort Scheuereck, nördlich von Fürstenzell, ist ein neues Wasserwerk mit folgenden Funktionen geplant:
• Aufbereitung des Rohwassers aus dem Brunnen 5 Steindobl und evtl. in Zukunft Brunnen 6
• Speicherung des Rohwassers in Hochbehältern (1.500 m3)
• Bereitstellung und Stabilisierung des Versorgungsdrucks
• Energieversorgung mehrerer Brunnen und Drucksteigerungswerke, Reinwasserversorgung eines Drucksteigerungswerkes
• Leittechnik für Brunnen und Druckerhöhungsanlagen für einen Teil des Versorgungsgebietes
•Evtl.Aufbereitung des Rohwassers aus der Gewinnungsanlage Fürstenzell (ca. 6,5 1 /sec.)
Das Gesamtprojekt wird in mehreren Fachplanungen vergeben.
Es ist eine Anlage zur Wasseraufbereitung mit zwei Aufbereitungsstraßen und einer Kapazität von 36 I/sec. vorgesehen. In den Aufbereitungsstraßen sind folgende Behandlungen vorgesehen:
- Entfernung von Eisen und Mangan
Eine Desinfektion (UV, Chlor) ist wegen der Güte des Rohwassers nicht erforderlich.
Eine Nitratentfernung kann nicht durchgeführt werden, da die dabei entstehenden großen Abwassermangen nicht zu einer Einleitung abgeführt werden können. Die Anlage soll so konzipiert werden, dass sie ggf. für eine zukünftige Ergänzung der Wasseraufbereitung um weitere Funktionen erweiterbar ist.
Die Planung enthält in der Entwurfsphase alle wasserchemischen und wassertechnischen Berechnungen. Auch die Berechnungen zur Rohrhydraulik und der erforderlichen Pumpenleistungen sind Gegenstand des Auftrages.
Die Leistung ist in mehreren Unterlagen kumulativ beschrieben.
Es gibt bereits eine genehmigte Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021.
Emissionsfragen stehen wegen des großen Abstandes zur nächsten Wohnbebauung nicht an.
Rohrleitungen und Behälter zu und ab der Wasseraufbereitung sind nicht Gegenstand des Auftrages. Auch das Prozessleitsystem und -EDV gehören nicht zum Auftrag.
Die Spülwasserbehandlung bestehend aus Sedimentation und Klarwasserverwertung und Nebenaggregate bis einschließlich Schlammentwässerungscontainer sind zu planen.
Zugangseinrichtungen wie Arbeitsplattformen, Treppen und Leitern gehören zum Auftrag. Nebenaggregate wie Armaturen, Meßfühler, Sicherheitseinrichtungen und Nebenaggregate wie Spülpumpe und Spülgebläse sind im Auftragsumfang enthalten.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen, 5 von 100 Punkten
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber, 5 von 100 Punkten
2. Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Ingenieuren und CAD-Konstrukteuren, 20 von 100 Punkten, Mindestanforderung: Mind. 1 Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik, Technische Physik/
Chemie oder Versorgungstechnik
- Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ausstattung), 7 von 100 Punkten
- Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Wasseraufbereitungsanlagen, Mindestanforderung: mind. LPH 3 und 5 gem. §55 HOAI bei der Planung von Anlagen der Anlagengruppe 7.2 Anl. 15 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2018 bei baulich fertiggestellten Wasserwerken, 3 Referenzprojekte, 63 von 100 Punkten
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Matrix zur Wertung des
Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages" beigefügt. Bei der Bewertung wird der
Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das Los.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9
- Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
- Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit unter II.2.7 enthält auch die Gewährleistungsphase der ausführenden Firmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert
werden (im Teilnahmeantrag enthalten):
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 und 124 GWB,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 19 Abs. 1 MiLoG, 21 Abs. 1SchwarzArbG, 21 Abs. 1 AEntG,
3. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen 34 Abs. 1SektVO,
4. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. der Bewerber muss außerdem gem. 34 Abs. 1 SektVO und 46 Abs. 2 SektVO angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
6. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gern. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
7. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
8. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Hatten. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Als Anlagen ergänzend zum Teilnahmeantrag einzureichen sind:
9. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
11. Formblatt „Russland-Sanktionen".
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
-Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gern. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
-Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglieder Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
b) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
c) Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Ingenieuren und CAD-Konstrukteuren, differenziert gewertet werden Angaben zu folgenden Qualifikationen:
- Ingenieur/ B.Eng. / M.Sc. / M.Eng. Fachrichtung Technische Chemie, Wasserchemie, Korrosionschemie
- Ingenieur/ B.Eng. / M.Sc. / M.Eng. Fachrichtung Verfahrenstechnik
- CAD-Konstrukteure für Anlagenbau / Verfahrenstechnik (nicht "Bauzeichner")
d) Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Ausstattung, differenziert gewertet werden Angaben zu folgenden Ausstattungen: Stetiger Zugriff auf ein(e):
- Software zur Berechnung wasserchemischer Daten
- Programm zur Berechnung der Rohrhydraulik für den Wasser-Rohrleitungsbau
- 3D-CAD-Rohrleitungskonstruktionssystem für den Anlagenbau/Verfahrenstechnik
f) Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Wasseraufbereitungsanlagen, mind. LPH 3 und 5 gem. HOAI § 55 in der Planung von Anlagen der Anlagengruppe 7.2 Anl. 15 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2018 bei baulich fertiggestellten Wasserwerken, mit Angaben zu:
- Bezeichnung des Referenzprojekts,
- Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson,
- namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer,
- Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen,
- Baubeginn, Monat und Jahr,
- Fertigstellung, Monat und Jahr,
Differenziert gewertet werden Angaben zu:
- LPH HOAI § 55 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB A, B und C
- Durchflussmenge der Anlage
- Wasseraufbereitung mit Entfernung von Mangan
- Wasseraufbereitung mit Entfernung von Eisen
- Anlage mit Nebenaggregate wie Armaturen, Meßfühler, Sicherheitseinrichtungen, Spülpumpe und Spülgebläse
- Anlage mit Spülwasserbehandlung bestehend aus Sedimentation und Klarwasserverwertung und
Nebenaggregate bis einschließlich Schlammentwässerungscontainer
- Zugangseinrichtungen wie Arbeitsplattformen, Treppen und Leitern
- Anzahl Aufbereitungsstraßen
Sonstiges: Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird.
Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem
Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den
Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A 4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen,
dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein
neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die im Einzelfall vorleigende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der
Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem
Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.