Lieferung Abfallbehälter nach DIN EN 840 ff. (Rahmenvertrag über 1 Jahr) Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 04_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Abfallbehälter nach DIN EN 840 ff. (Rahmenvertrag über 1 Jahr)
Beschafft werden Müllgroßbehälter gemäß des Leistungsverzeichnisses. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen (Los 1, Los 2 und Los 3). Es können Angebote für alle drei Lose abgegeben werden. Ein Bieter/Eine Bietergemeinschaft kann auch in allen drei Losen den Zuschlag erhalten.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 umfasst die Beschaffung von Müllgroßbehältern (1100 l) nach DIN EN 840-3 1100 AA 440 (Position 1 - 4) sowie die Beschaffung von Müllgroßbehältern (770 l) nach DIN EN 840-2 770 AA 304 (Position 5).
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 umfasst die Beschaffung von Müllgroßbehältern (240 l) gem. DIN EN 840-1 240 A 96 (Position 1-4).
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3 umfasst die Beschaffung von Müllgroßbehältern (120 l) gem. DIN EN 840-1 120 A 48 (Los 1-7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
PL2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
PL3: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts und der Sozialversicherungen sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
WL: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre abzugeben. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
TL1: Nachweis über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Referenzen) für Kommunen und Entsorgungsfachbetriebe in den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Deutschland: Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen.
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner,
2. Beschreibung des Leistungsumfangs,
3. Auftragszeitraum,
4. Auftragssumme (netto).
TL2: Nachweis der Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 45001 und DIN EN ISO 50001. Die Nachweise müssen mehr als 12 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gültig sein.
Zu TL1: Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) besonders ein-schlägige (vergleichbare) Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.