Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - Systemtrennwände
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - Systemtrennwände
Systemtrennwände im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal)
Los 1 und Los 2
Systemtrennwände im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal)
Kempten (Allgäu)
Los 1:
ca. 160 m² Systemtrennwände in Ganzglasbauweise
ca. 15 Stk. Drehtüren Volltürblatt Holzfurnier mit 2 Seitenpaneelen, Einbau in o.g. Glanzglastrennwände
Für Bauteile mit technischen Mindestanforderungen (Brandschutz, Schallschutz etc.) sind Prüfzeugnisse und Errichterbescheinigungen vorzulegen.
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über 6 Monate. Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Beginn: April 2023
Ende: September 2023
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über 6 Monate.
Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Beginn: April 2023
Ende: September 2023
Systemtrennwände im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal)
Kempten (Allgäu)
Los 2:
2 Stk. Horizontalschiebewände als mobile schalldämmende Trennwände
Für Bauteile mit technischen Mindestanforderungen (Brandschutz, Schallschutz etc.) sind Prüfzeugnisse und Errichterbescheinigungen vorzulegen.
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über 6 Monate. Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Beginn: April 2023
Ende: September 2023
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über 6 Monate. Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Beginn: April 2023
Ende: September 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253812
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253812
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253812
Für Bauteile mit technischen Mindestanforderungen (Brandschutz, Schallschutz etc.) sind Prüfzeugnisse und Errichterbescheinigungen vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253812
- 127 Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise:
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform
www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen Erklärungen und Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung der Angebote über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland