„Projekt Campus Nord: Entwässerung Außenanlagen“, ECA-2020-101, NT5 und NT6 Referenznummer der Bekanntmachung: Vermerk 2022_43

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bdr.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

„Projekt Campus Nord: Entwässerung Außenanlagen“, ECA-2020-101, NT5 und NT6

Referenznummer der Bekanntmachung: Vermerk 2022_43
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111240 Baugrundentwässerungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

„Projekt Campus Nord: Entwässerung Außenanlagen“, ECA-2020-101, NT5 und NT6

Los-Nr.: ECA-2020-101_NT5_NT6
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens wurden Bauleistungen hinsichtlich der Entwässerung der

Außenanlagen im Projekt Campus Nord vergeben. Der Zuschlag wurde am 08.12.2022 an das Unternehmen

Stehmeyer + Bischoff Berlin GmbH & Co. KG erteilt.

Gegenstand der vorliegenden Beauftragung sind Nachträge zu diesen Bauleistungen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/09/2022
Ende: 05/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 251-627476

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: ECA-2020-101, NT5 und NT6
Bezeichnung des Auftrags:

„Projekt Campus Nord: Entwässerung Außenanlagen", ECA-2020-101, NT 5 und NT 6

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
13/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.

In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45111240 Baugrundentwässerungsarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

10969 Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens wurden Bauleistungen hinsichtlich der Entwässerung der

Außenanlagen im Projekt Campus Nord vergeben. Der Zuschlag wurde am 08.12.2022 an das Unternehmen

Stehmeyer + Bischoff Berlin GmbH & Co. KG erteilt.

Gegenstand der vorliegenden Beauftragung sind Nachträge zu diesen Bauleistungen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/09/2022
Ende: 05/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Gegenstand der Beauftragungen im Rahmen der Nachträge 5 und 6 sind teilweise zusätzliche, teilweise geänderte Leistungen, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren, da sie vom Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren.

Die Nachträge 5 und 6 enthalten Mengenmehrungen bzw. Änderungen, z.B.:

- Mehrmehrungen im Bereich „Verbau“ sind vor allem Änderungen im Bauablauf geschuldet. Die vor Baubeginn festgelegten Baureihenfolgen konnten in Teilen nicht eingehalten werden. Leistungen, die in einer großen Baugrube zusammen erbracht werden konnten, mussten auf mehrere Abschnitte verteilt werden, sodass das Verbau flächenmäßig mehr eingesetzt werden musste.

- Mehrmehrungen im Bereich „Aushub von Boden“, „Boden Hauptverfüllung“, „Füllboden“ resultierten daraus, dass die Baugruben größer als geplant hergestellt und mehr Erdreich ausgehoben werden musste als angenommen, da sich während der Erdarbeiten unterschiedliche unvorhergesehene Hindernisse im Boden zeigen, z.B. undokumentierte alte Gebäudefundamente.

- Es wurde eine Zulage für den „Aushub von Boden“ vereinbart, da zum Zeit-punkt der ursprünglichen Vergabe die genaue Schadstoffsituation im Erdreich nicht bekannt war. Die Beprobung der Boden ist baubegleitend erfolgt, bzw. die genaue Abfalleinstufung des Bodens wurde während der Bauphase ermittelt. Mit dem Fortschritt der Bauarbeiten im Bauabschnitt 1 hat sich herausgestellt, dass die in der Ausschreibung angenommene Mengen für den Boden bis Z1.2, bzw. die im Nachtrag 1 angenommene Menge für den Boden größer als Z1.2, der tatsächlichen Situation vor Ort nicht entsprechen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Bei den Nachträgen handelt es sich vorrangig um zusätzliche Leistungen, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren, da sie vom Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind aber zwingend notwendig, um den Vertragszweck zu erfüllen. Es handelt sich um zusätzliche Bauleistungen, die für den Erfolg des Bauprojektes BRICK unerlässlich sich.Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre für diese Leistungen nicht in Frage gekommen, da es sich größtenteils um Mengenmehrungen zu Leistungspositionen handelt, die im ursprünglichen Vergabeverfahren bereits vorgesehen waren. Eine nachträgliche Vergabe von Teilmengen an einen anderen Auftragnehmer wäre weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll.Zudem wären dem Auftraggeber erheblicher Aufwand hinsichtlich Kosten und Verzögerungen im Bauprozess entstanden.Insofern ist die Beauftragung der Änderung des Vertrages gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB möglich.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR