Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg für den Zeitraum 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: FB 20222001171 B

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0c9d7801-a3b0-444d-bcf1-0e52d2a2b206
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg für den Zeitraum 2023-2027

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 20222001171 B
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die risikobasierte Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2021 bis 2027 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie der REACT EU Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 für die Prüfungsjahre 2022 bis 2023. Rechtsgrundlage ist Art. 74 der VO (EU) 2021/1060 bzw. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. EU (VO) 2020/2221. Außerdem umfasst die zu beauftragende Leistung die Prüfung der Ausgaben für Technische Hilfe für das Jahr 2022.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die risikobasierte Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2021 bis 2027 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie der REACT EU Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 für die Prüfungsjahre 2022 bis 2023. Rechtsgrundlage ist Art. 74 der VO (EU) 2021/1060 bzw. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. EU (VO) 2020/2221 . Außerdem umfasst die zu beauftragende Leistung die Prüfung der Ausgaben für Technische Hilfe für das Jahr 2022.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.12.2025 für die Prüfungsjahre 2021 bis 2024 geschlossen.

Danach verlängert er sich einmalig um vier weitere Jahre bis zum 31.12.2029 für die Prüfungsjahre 2025 bis

2028, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder

während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind

nicht erwünscht.

Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.

Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise

kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2)

und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot

vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu

beachten.

2) Zulassung: Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung und mit dem Angebot vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3) Gesamtumsatz: Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz pro Jahr muss mindestens

[Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr betragen. Die Angaben sind im Eignungsvordruck vorzunehmen.

4) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung dar-über, dass für Ihr

Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung im Falle des Vertragsschlusses abgeschlossen wird

(Einzelheiten siehe Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung). Nutzen Sie hierfür das zur Verfügung gestellte Feld in

der eVergabe.

5)Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und

unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6) Referenz - Zum Nachweis der Eignung ist eine Referenz einer bisher durchgeführten Leistung ähnlicher

Art und ähnlichen Umfangs der letzten fünf Jahre vorzulegen. Eine Leistung ähnlicher Art sind ins-besondere

Prüfleistungen für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit europäischen Investitions- und Strukturfonds.

Bei dieser aussagefähigen Referenz ist Auftragsjahr und -umfang, AG mit Ansprechpartner/-in und

Telefonnummer, Vertragsgegenstandswert zu nennen. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng

vertraulich behandelt. Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die

Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.

7)Erklärung Projektleitung und Prüfungsteam: Mit Einreichung des Angebotes ist verbindlich zu erklären,

dass Sie nur Projektleitungen und Prüfer einsetzen, welche die Mindestanforderungen gem. Ziffer 3.7 dieser

Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Erklärung ist in dem dafür vorgesehenen Feld der eVergabe vorzunehmen.

8) Erklärung bestehende Aufträge: Eigenerklärung, dass keine bestehenden Aufträge durch öffentliche Stellen

des Landes Hamburg in Bezug auf die Umsetzung oder Kontrolle von ESF-kofinanzierten Projekten der

Förderperiode 2014-2020 bzw. 2021-2027 existieren. Es ist das entsprechende Feld in der eVergabe zu nutzen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der

Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche

Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter

freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen

übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine

entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die

Haftungssummen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/10/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die

erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende

Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise

Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des

Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://.bieterportal.hamburg.de

zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern

ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die

Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.

- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist

ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der

Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem

Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und

unterschrieben einzureichen.

- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim

Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an

einen Unterauftragnehmer vergeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie

auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von

Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag

(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2

GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022