Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter der Stadt Weiden i. d. OPf. Referenznummer der Bekanntmachung: 11/4-2022-Bm-07
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter der Stadt Weiden i. d. OPf.
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter der Stadt Weiden i. d. OPf. über eine Laufzeit von sechs Jahren zwischen dem Auftraggeber als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die jeweils gesondert abzuschließenden Einzelleasingverträge einerseits sowie an die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge zur Nutzung durch die Mitarbeiter andererseits.
Weiden i.d.OPf.
Die Stadt Weiden i. d. OPf. ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberpfalz mit rund 43.500 Einwohnern.
Als kommunale Gebietskörperschaft ist die Stadt Weiden i. d. OPf. kommunaler Arbeit-geber und gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V. an, sodass die 540 Arbeitnehmer dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst („TVöD“) unterfallen. Dieser wurde für sämtliche Arbeitnehmer von kommunalen Arbeitgebern – mit Ausnahme von Auszubildenden, Schülern, Dual Studierenden, Praktikanten, geringfügig
Beschäftigten und Beschäftigten in der Freistellungsphase – mit Wirkung zum 1. März 2021 um den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 („TV-Fahrradleasing“) ergänzt.
Ziel der Stadt Weiden i. d. OPf. ist es, auch aufgrund der Belastungen des Personals durch die COVID-19 Pandemie und des allgemeinen Fachkräftemangels, ihre Attraktivität als Arbeitgeber durch verschiedene Anreize (sog. „Incentives für Mitarbeiter“) zu steigern, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und einen Beitrag zum Umweltschutz sowie der damit einhergehende Verkehrswende zu leisten.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Weiden i. d. OPf. die Umsetzung des TV-Fahrradleasing, der es ihr ermöglicht, unter Nutzung dieser tarifvertraglichen und steuerrechtlichen Erleichterungen, Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder i. S. d. § 63a StVZO („Fahrräder“) sowie nach dem TV-Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.
Einem Mitarbeiter soll es demnach möglich sein, bei einem Fahrradhändler – gleich ob Online-Versandhandel oder Einzelhändler vor Ort – ein Fahrrad seiner Wahl auf Grundlage eines individuellen Leasingvertrages (Einzelleasingvertrages) zwischen der Stadt Weiden i. d. OPf. und dem Auftragnehmer sowie eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und der Stadt Weiden i. d. OPf. zu erhalten. Die Leasingraten werden auf Grundlage des Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages mit dem Bruttomonatsentgelt verrechnet, sodass dem Mitarbeiter ein relativ höheres Monatsnettoeinkommen verbleibt.
Die Rahmenvereinbarung soll daher zwischen der Stadt Weiden i. d. OPf. als Auftraggeber und Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.:
(1)Bereitstellung eines Fahrrads sowie leasingfähiges Zubehör (z.B., Fahrradschloss, Licht, Pedale) nach Wahl des Mitarbeiters aufgrund eines Einzelleasingvertrages zwischen der Stadt Weiden i. d. OPf. als Auftraggeber und Leasingnehmer und Leasinggeber als Auftragnehmer;
(2)Umsetzung der Rahmenvereinbarung in die Verwaltungsstrukturen der Stadt Weiden i. d. OPf., insbesondere durch Verfügbarkeit eines Ansprechpartners sowie Schulung der bei der Stadt Weiden i. d. OPf. verantwortlichen Mitarbeiter;
(3)Umsetzung der Rahmenvereinbarung sowie Abwicklung des Verfahrens zur Bereitstellung des Fahrrads durch Betrieb einer Online-Plattform und durch Verfügbarkeit von Ansprechpartnern für die bei der Stadt Weiden
i. d. OPf. verantwortlichen Personen, etwa bei Fragen zu Einzelleasingverträgen;
(4)Vermarktung des Fahrradleasings bei den Mitarbeitern
(5)Vorhalten von Versicherungsleistungen und Abwicklung des Störfallmanagements sowie
(6)Serviceleistungen für die Mitarbeiter, wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen an den Fahrrädern.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung als Grundlage für die Leistungserbringung für eine Laufzeit von sechs Jahren abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich den Abruf von mindestens 18 bis zu maximal 540 Einzelleasingverträgen während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihnen zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw.
Wertung durch die Auftraggeber. Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen (Bewerber) die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2019 – 1 Verg 1/19).
Im Einzelnen:
(1)Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2)Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in dieser Bekanntmachung ausdrücklich als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3)Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der mindestens drei eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen.
Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang und Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (von dem Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher –
über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit nebst des Leistungsumfangs über die mindestens geforderten Leistungskennzahlen von Bedeutung sein können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1)Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2)Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche unter Nennung des Dienstleisters und Leasinggebers zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a)in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b)in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c)in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d)in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e)in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3)Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4)Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 besteht;
(5)Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a)er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b)er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c)er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d)er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e)er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6)Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des
Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018). Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bewerbers für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1)Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG vorlegen.
(2)Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind
•Projektbezeichnung,
•Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail)
•Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname),
•Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber, Privatunternehmen, kirchlicher Träger, freigemeinnütziger Träger)
•Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung in die Verwaltungsstrukturen
•Umfang des Fahrradleasingangebotes,
•Anzahl der Überlassungen sowie
•Zeitraum der Leistungserbringung.
Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 31. August 2017 bis einschließlich 1. September 2022 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung). Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(a)Erbringung von Unterstützungsleistungen wie z.B. Informations- und Marketingmaterial, Informationstagen, Website, Schulungen und Realisierung eines digitalen Bestell- und Abwicklungsprozesses zur Einführung des Angebots
(b)Bereitstellung eines Fahrradleasingangebots für mehr als 250 Mitarbeiter
(c)Abschluss von Überlassungen mit mehr als 50 Beschäftigten
Mindestens ein Referenzauftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB, Sektorenauftraggeber gemäß § 100 GWB, kirchlicher Träger oder freigemeinnütziger Träger (Mindestanforderung).
(3)Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2019, 2020 und 2021) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer);
(4)Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung). Unterauftragnehmer sind insbesondere solche Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Finanzierung der Fahrräder nebst leasingfähigem Zubehör sowie zu deren Versicherung bedient.
Die vertraglichen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform
(https://www.staatsanzeiger-eservices.de/) abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden
Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten,
Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V.
m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A (Allgemeine Verfahrensbedingungen), B (Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb) und D (Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/ index.html#modSidebarSubjectContent_500_0_doc161
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/ index.html#modSidebarSubjectContent_500_0_doc161