Gärtnerische Pflege 2023_Verlängerungsoption bis 2027_Teilbereiche im Bezirk Nord und West Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-00110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gärtnerische Pflege 2023_Verlängerungsoption bis 2027_Teilbereiche im Bezirk Nord und West
Gärtnerische Grünflächenpflege
Die Bieter haben die Möglichkeit für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abzugeben. Die Zuschlagserteilung wird jedoch auf 5 Lose limitiert und verhindert eine Auftragskonzentration. Teilangebote innerhalb eines Loses können nicht berücksichtigt werden, d. h. einzelne Lose werden nur komplett vergeben. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt, in jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigsten Angebot werden ermittelt, hierbei bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl das wirtschaftlichste Angebot haben. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt.
24.4 Praunheim
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 218.932 m² Rasenflächen
ca. 98.653 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 6.122 m² Wegeflächen
ca. 3.605 m² Fallschutzflächen
ca. 5.867 m² Sonderflächen (Wasseranlage, Kletterpflanzen)
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.5 Römerstadt
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 87.932 m² Rasenflächen
ca. 35.236 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 757 m² Wegeflächen
ca. 2.150 m² Fallschutzflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.6 NW-Stadt
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 107.186 m² Rasenflächen
ca. 55.200 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 766 m² Wegeflächen
ca. 2.881 m² Fallschutzflächen
ca. 1.500 m² Sonderflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.7 Heddernheim
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 78.436 m² Rasenflächen
ca. 53.530 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 696 m² Wegeflächen
ca. 2.592 m² Fallschutzflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.8 Rosa-Luxemburg-Straße
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 17.030 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 57.502 m² Sonderflächen (Straßenmittelstreifen, Kletterpflanzen, Skateranlage)
Hier ist eine verkehrsrechtliche Anordung für Arbeiten im Straßenbereich zwingend erforderlich.
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.9 Kalbach
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 87.540 m² Rasenflächen
ca. 53.040 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 486 m² Wegeflächen
ca. 2.006m² Fallschutzflächen
ca. 762 m² Sonderflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.12 Harheim
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 24.744 m² Rasenflächen
ca. 14.110 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 291 m² Wegeflächen
ca. 2.006 m² Fallschutzflächen
ca. 3.251 m² Sonderflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.13 Nieder-Erlenbach
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 17.034 m² Rasenflächen
ca. 15.345 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 77 m² Wegeflächen
ca. 1.235 m² Fallschutzflächen
ca. 1.246 m² Sonderflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
24.14 Riedberg
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk Nord
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 155.893 m² Rasenflächen
ca. 48.707 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 1.339 m² Wegeflächen
ca. 8.103 m² Fallschutzflächen
ca. 73 m² Sonderflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
25.3 Nied
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk West
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 183.783 m² Rasenflächen
ca. 18.030 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 28.340 m² Wegeflächen
ca. 1.603 m² Fallschutzflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
25.9 Rödelheim
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk West
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 92.422 m² Rasenflächen
ca. 36.650 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 2.294 m² Wegeflächen
ca. 782 m² Fallschutzflächen
ca. 867 m² Sonderflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
25.10 Hausen
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk West
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 31.184 m² Rasenflächen
ca. 21.430 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 31 m² Wegeflächen
ca. 122 m² Fallschutzflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
25.11 Griesheim
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk West
Gärtnerische Pflege inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 165.569 m² Rasenflächen
ca. 48.680 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 7.077 m² Wegeflächen
ca. 2.187 m² Fallschutzflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
25.12 Rebstock
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
-hier Bezirk West
Gärtnerische Pflege, inkl. in Teilen Laubbeseitigung und Reinigung von:
ca. 236.026 m² Rasenflächen
ca. 12.090 m² Gehölze und Bodendecker
ca. 2.981m² Wegeflächen
ca. 177 m² Fallschutzflächen
Der Auftrag wird zunächst für ein Pflegejahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Pflegejahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Pflegejahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Pflegejahr mithin um ein fünftes Pflegejahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern. Diese Option ist bis zum 30.11.2026 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Das Mulchen der Rasenfläche ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei Wiesenflächen ab 4 Schnitten bzw. weniger sind Balkenmäher oder andere schneidende Mähwerkzeuge einzusetzen.
In den Pflanzungen befindlicher Unrat und Müll ist bei jedem Arbeitsgang am Tage der Arbeiten mit zu entfernen und zu entsorgen.
In allen Rosenflächen besteht ein absolutes Verbot motorbetriebene Geräte (Motorhacke, Freischneider) zu verwenden. "Child´s Play Flächen" dürfen nur mechanisch bearbeitet werden.
Keine Laubblasgeräte auf unbefestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
o 3-Zeiler als Bestätigung mit Qualifikations-Nachweis
Bestätigung als 3-Zeiler, des Einsatzes mindestens eines gelernten Landschaftsgärtners (oder Mitarbeiters mit entsprechender Qualifikation mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung) sowie Deutschkenntnisse entsprechend mindestens dem Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens, in jeder Arbeitskolonne.
Der Nachweis zur Berufsausbildung muss durch Vorlage einer Urkunde/Zertifikat/Gesellenbrief/Zeugnis/ Lebenslauf der Berufserfahrung
sowie der Nennung der Anzahl der geplanten Kolonnenzahl, erbracht werden.
Pro geplanter Arbeitskolonne ist mindestens ein Qualifikations-Nachweis zu erbringen.
o MVAS 99- Nachweis oder glw. Schulungsnachweis
Zur Erwirkung und Umsetzung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) beim Straßenverkehrsamt, hat der AN bereits zur Angebotsabgabe einen MVAS-Nachweis zu erbringen. Qualifikation/des Schulungsnachweises- Schulung nicht älter als 5 Jahre
-Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren dem Tätigkeitsbereich des Auftrags entsprechen in 124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
o Referenzen
Mind. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre in der kommunalen Grünflächenpflege.
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bieter im Bereich der kommunalen Grünflächenpflege folgende besondere Erfahrungen vorweisen kann:
Arbeiten im Straßenbereich zur Pflege des Straßenbegleitgrüns, Verkehrsinseln, im begrünten Gleisbereich, Autobahnauffahrten, Parkanlagen, Kindertagesstätten, Schulen und im Bereich von öffentlichen Spielplätzen. Es müssen mindestens 3 der aufgezählten Bereiche in der Referenz enthalten sein, wobei Arbeiten im Straßenbereich verpflichtend nachgewiesen werden müssen.
o Eigenerklärung zum Personaleinsatz mit Nachweis zur Qualifikation
o Nennung der geplanten Kolonnenanzahl
o MVAS 99-NAchweis oder glw. Schulungsnachweis
Weitere Bedingungen zur technischen Leistungsfähigkeit:
Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte-und
Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten.
Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Keine Laubblasgeräte auf befestigten Flächen, Entferung des Laubes nur mechanisch!
Ausführungsfristen:
Der AN hat sicherzustellen, dass Personalausfälle in Folge von Krankheit, Urlaub usw. die vertraglich vereinbarten Pflege- und Unterhaltungsarbeiten nicht beeinträchtigen.
Für nachholbare Leistungen wird eine Nachfrist von 5 Werktagen festgelegt.
Für nicht termingerecht durchgeführte, bereits 1 x schriftlich angemahnte Pflegearbeiten behält sich der AG Ersatzvornahme vor, wenn die Einhaltung bestimmter Termine ausdrücklich als vertragliches Leistungssoll vereinbart wurde.
Die Verzugsschäden bei jeder schuldhaften Überschreitung von Vertragsfristen gehen zu Lasten des Auftrsgnehmers und können jeweils bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.
Nacherfüllung (nicht nachholbare Leistungen)
Werden Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht fachgerecht (mangelhaft oder unvollständig) ausgeführt, so hat der AN einen Anspruch auf Nacherfüllung dann nicht, wenn die Leistungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in Fällen der Unmöglichkeit einer Leistungserbringung nicht darauf beschränkt, eine Nacherfüllung (ein Nachholen) oder die Beseitigung der Mängel zu verlangen, sondern ausdrücklich zur Minderung berechtigt.
Arbeitsunterbrechungen
Der AG kann Arbeitsunterbrechungen verfügen, wenn nach seiner Ansicht die Güte der Arbeit (z.B. durch Witterungseinflüsse) dies erfordert. Derartige von dem Auftraggeber angeordnete Arbeitsunterbrechungen schließen Ersatzansprüche des Auftragnehmers aus, wenn der zur Unterbrechung veranlassende Umstand nicht schuldhaft oder grob Fahrlässig vom AG verursacht wird. Witterungsbedingte Verschiebungen der Durchführung von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten sind mit dem AG abzustimmen. Im Übrigen sind Unterbrechungen, die Terminverschiebungen bedingen, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Schulen und Kitas
Die Firmen haben sich vor Arbeitsbeginn bei jedem Pflegegang auf dem Gelände von Schulen, jeweils bei dem Schulhausverwalter und in den Kindertagesstätten bei der KT-Leitung anzumelden. Es ist darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis über Arbeitsaufnahme und Arbeitsende zu führen. Die Nachweise müssen die einzelnen Arbeiten, die ausgeführt wurden, enthalten und sind den Rechnungen beizufügen. Andernfalls kann keine Vergütung erfolgen.
Verkehrssicherungspflicht
Für alle Maßnahmen im Straßenbereich gelten die Bestimmungen der RSA 95, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, sowie die ZTV-SA 97.
Für diese Maßnahmen sind die entsprechenden Genehmigungen beim Straßenverkehrsamt einzuholen. Die Kosten für verkehrsrechtliche Genehmigungen samt Einzelplänen sind mit einzukalkulieren.
Arbeiten im Gleisbereich
Arbeiten im Gleisbereich müssen bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt a.M. mbH (VGF) angemeldet und die dafür erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen abgestimmt werden. Für jede Instandhaltungsmaßnahme im Gleisbereich ist eine ausgebildete Sicherungsaufsichtskraft zu benennen, diese muss als Aufsichtsführender von der VGF schriftlich bestellt sein.
Tourenpläne:
Der AN hat vor Arbeitsbeginn dem AG konkrete Arbeits-bzw. Tourenpläne vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Arbeiten jeweils in den beauftragten Losen zu welchem Zeitpunkt ausgeführt werden (Angabe der Kalenderwoche).
Leistungsnachweise/Fotodokumentation
Zum Nachweis der vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen dienen wöchentliche
Übersichtsblätter. In diese Übersichtsblätter sind unter Angabe von LOS-Nr., Titel-Nr., Objekt und Datum die erbrachten Leistungen entsprechend der laufenden Nummer der Leistungsbeschreibung einzutragen. Ohne wöchentliche Vorlage beim AG kann keine Vergütung erfolgen. Allen Rechnungen ist auf Verlangen des AG eine Gesamtfotodokumentation für den jeweils erbrachten Leistungszeitraum einzureichen.
Fallschutz-/ Spielflächen sind wöchentlich fotodokumentarisch nachzuweisen. Ohne wöchentliche Vorlage kann keine Vergütung erfolgen.
Es sind getrennte Rechnungen losweise an das entsprechende Amt zu stellen, der Mehraufwand der geteilten Rechnungsstellung ist einzukalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
voraussichtlich im Sommer 2027
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpda.hessen.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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