Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten Referenznummer der Bekanntmachung: KHI-MS-7/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-itzehoe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten
Rahmenvertrag für den Ewerb von Microsoft-Softwareprodukten, insbesondere Software Assurance-Verlängerungen über Volumenlizenzverträge
Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe Robert-Koch-Straße 2 25524 Itzehoe
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst unterbrechungsfreie Software Assurance-Verlängerungen ("SA") insbesondere für die in Anlage 10 (Bedarfsschätzung) aufgeführten Microsoft-Softwareprodukte. Das KHI verfügt bereits über Lizenzen für die aufgeführten Produkte. Das KHI hat die in Anlage 10 aufgeführten Profile zum Bezug der Lizenzen innerhalb eines Enterprise Agreements (EA) gebildet.
Darüber hinaus soll ein Lizenzerwerb für diese Produkte über True-Ups während der Vertragslaufzeit erfolgen können. Es werden jedoch keine erheblichen True-Up-Volumina während der Vertragslaufzeit erwartet.
Zudem sollen auch neue, bisher nicht lizenzierte Produkte mit SA (L&SA) in geringem Umfang erworben werden können.
Die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
- Den Erwerb von Software Assurance-Verlängerungen für vorhandene Lizenzen.
- Den Erwerb von neuen Lizenzen mit SA (L&SA).
- Die Lieferung und Lizenzierung der Software-Produkte und Einräumung von Nutzungsrechten in den vom Auftraggeber gewünschten Umfang.
- Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen ("Benefits") des Herstellers Microsoft im Rahmen der Software Assurance.
- Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere
o Lieferung aller Aktivierungsinformationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten)
o Dokumentationen der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form
o Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung ggü. dem Lizenzgeber während der Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6D2S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.