Präqualifizierung zur Errichtung von digitalen Stellwerken (DSTW) auf dem Anlagennetz der DB Netz AG
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Präqualifizierung zur Errichtung von digitalen Stellwerken (DSTW) auf dem Anlagennetz der DB Netz AG
Bundesweit und auf den Strecken der Deutschen Bahn AG im Ausland
Präqualifizierung für digitale Stellwerke des Anlagenbestandes der DB Netz AG:
Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, potentielle Lieferanten für die neue Stellwerksgeneration zu
identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen. Geeignete
Lieferanten sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge, zur Steuerung der Produktion sowie als
strategischer Partner.
Aktuell sind folgende Module geplant:
— Modul 1 – Zentraleinheit DSTW;
— Modul 2 – Gleisfeldvernetzung mit den Untermodulen 2a – Gleisfeldkonzentrator (GFK) und Untermodul 2b –
Feldelement Anschlusskasten (FeAk);
— Modul 3 – Feldelemente mit den Untermodul 3a – Teilsystem Lichtsignal, Untermodul 3b Teilsystem Weiche
und Untermodul 3c Teilsystem Achszähler;
— Modul 9 – MDM (Maintenance and Data-Management);
— Modul X – Blockanpassungen zu Nachbarstellwerken;
— Modul SI – Systemintegration.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf Strecken der DB im
Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen.
Für bereits präqualifizierte Unternehmen besteht die Präqualifikation, gemäß Präqualifikationsurkunde,
weiterhin.
Projektspezifisch – Einzelne Projekte können mit Mitteln der EU finanziert sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lieferant/Entwickler von digitalen Stellwerken oder ähnlichen Produkten, siehe hierzu Fragebogen Stufe 2.
Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über das Supplier Management and
Rating Tool (SMaRT) der DB AG unter der URL https://smart.noncd.db.de .
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und
des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis §48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten
Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Für das Verfahren
gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Qualifizierungssystem. Bei positivem Prüfergebnis werden
Unternehmen in einer Liste der qualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist nicht kostenpflichtig. Die
Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über SMaRT.
Für die Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem. Weitere
Bedingungen werden im Auftrag genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualifikationssystem nach SektVO sind nicht mehr gültig.
Qualifizierungen (Präqualifikationen) aus diesem Prüfsystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit (in
Verbindung mit II.2.8).
Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im Verfahren zusätzliche Nachweise und
Anforderungen.
Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse
können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben. Die Einreichung der Unterlagen
und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine
erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung
erfolgt vergabeunabhängig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB)
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (vgl. §168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail, bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrages setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de