Präqualifizierung zur Errichtung von digitalen Stellwerken (DSTW) auf dem Anlagennetz der DB Netz AG

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation/Praequalifikation-Infrastruktur-6893656
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://smart.noncd.db.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Präqualifizierung zur Errichtung von digitalen Stellwerken (DSTW) auf dem Anlagennetz der DB Netz AG

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit und auf den Strecken der Deutschen Bahn AG im Ausland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Präqualifizierung für digitale Stellwerke des Anlagenbestandes der DB Netz AG:

Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, potentielle Lieferanten für die neue Stellwerksgeneration zu

identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen. Geeignete

Lieferanten sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge, zur Steuerung der Produktion sowie als

strategischer Partner.

Aktuell sind folgende Module geplant:

— Modul 1 – Zentraleinheit DSTW;

— Modul 2 – Gleisfeldvernetzung mit den Untermodulen 2a – Gleisfeldkonzentrator (GFK) und Untermodul 2b –

Feldelement Anschlusskasten (FeAk);

— Modul 3 – Feldelemente mit den Untermodul 3a – Teilsystem Lichtsignal, Untermodul 3b Teilsystem Weiche

und Untermodul 3c Teilsystem Achszähler;

— Modul 9 – MDM (Maintenance and Data-Management);

— Modul X – Blockanpassungen zu Nachbarstellwerken;

— Modul SI – Systemintegration.

Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf Strecken der DB im

Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Für bereits präqualifizierte Unternehmen besteht die Präqualifikation, gemäß Präqualifikationsurkunde,

weiterhin.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Projektspezifisch – Einzelne Projekte können mit Mitteln der EU finanziert sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Lieferant/Entwickler von digitalen Stellwerken oder ähnlichen Produkten, siehe hierzu Fragebogen Stufe 2.

Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über das Supplier Management and

Rating Tool (SMaRT) der DB AG unter der URL https://smart.noncd.db.de .

Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und

des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis §48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten

Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Für das Verfahren

gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Qualifizierungssystem. Bei positivem Prüfergebnis werden

Unternehmen in einer Liste der qualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist nicht kostenpflichtig. Die

Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über SMaRT.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für die Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem. Weitere

Bedingungen werden im Auftrag genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 230-606951
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualifikationssystem nach SektVO sind nicht mehr gültig.

Qualifizierungen (Präqualifikationen) aus diesem Prüfsystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit (in

Verbindung mit II.2.8).

Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im Verfahren zusätzliche Nachweise und

Anforderungen.

Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse

können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben. Die Einreichung der Unterlagen

und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine

erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung

erfolgt vergabeunabhängig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB)

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt

wird (vgl. §168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Tage nach Absendung der

Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail, bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe

der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrages setzt ferner

voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen

erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3

GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2022

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