Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 300.D Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022090020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Parchim - Neubau Regionalschule J.W.v. Goethe in 19370 Parchim - Los 300.D Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Los 300.D Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Neubau Regionalschule Goethe Gneisenaustraße 2 19370 Parchim
Ausgeschrieben sind die Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten:
- 2.088,8m2 Voranstrich+ Dampfsperrschicht
- 1.630m2 Grunddämmung EPS, d=100mm WLG 035
- 1.524,60m2 Gefälledämmung 2% EPS, d=140-300mm WLG035
- 105m2 Gefälledämmung 1% EPS, d=60-140mm WLG035
- 1.962,25m2 1. + 2. Abdichtungsbahn + Durchwurzelungsschutz
- 1.031m PU-Dämmkeil
- 287,6m Attikabohle
- 578,5m2 Trenn- und Schutzschicht, Filtervlies
- 178,5m2 Kiesschüttung, d=50-70mm
- 372,65 Extensivsubstrat + Begrünung
- 55m Absturzsicherungssystem mit 9Stk. Anschlagpunkten
- 135m Absturzsicherungssystem mit 27Stk. Anschlagpunkten
- 1.735,5m2 Voranstrich + Abdichtung Betonsohle
- 6Stk. Notabläufe DN100
- 7Stk. Dachabläufe DN100
- 1Stk. Flachdachfenster 2,50x1,0m
- 2Stk. Flachdachfenster 1,5x1,2m
- 1Stk. System-Glasdach 9,63x10,6m, Neigung 5%
21/22/65-02
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GURR Abdichtungstechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niepars
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18442
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.