Entsorgung Kaiserdamm Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0607-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182b52dd446-176c9b57950ad0cb
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Kaiserdamm

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0607-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entsorgung von kontaminiertem Schutzbeton und Boden

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gliederungsebene

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Entsorgung von kontaminiertem Schutzbeton - ASN 170106* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefähr-liche Stoffe enthalten) und kontaminiertem Boden - ASN 170503* (Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)

Ab ca. Sommer 2023 sind im Rahmen von Bauarbeiten des Bauvorhabens U-Bhf Kai-serdamm - Tunnelsanierung ca. 1600 Tonnen belasteter Bauschutt/ Beton und ca. 250 To belasteter Boden durch Behandlung in einer Bodenwaschanlage zu entsorgen.

Bei den Abfällen handelt es sich um vermutlich PAK-belasteten Beton/ Ziegelmauerwerk aus Schutzmauerwerk oberhalb stark teerhaltiger Bauwerksabdichtung sowie um Boden oberhalb des Schutzbetons.

ASN 170106* - Schutzbeton, kontaminiert

Das Schutzmauerwerk/-beton wird getrennt von der Schwarzabdichtung gesammelt, so dass nur Zwangsanhaftungen der Abdichtung an der Mineralik verbleiben.

Eine Analytik liegt zur Zeit nicht vor.

Folgende Hauptbelastungen können für die Bewertung zu Hilfe genommen werden:

MKW (C10-C40) : 5000 mg/kg MKW (C10-C22) : 2400 mg/kg

PAK (EPA) : 800 mg/ kg Phenolindex : 0,9 mg/L

Ein Teil des kontaminierten Betons kann feinkörnig als Fräsgut anfallen. Hierzu ist der Fräsgutzuschlag vorgesehen. Er versteht sich als Zuschlag auf die vorstehende Ent-sorgungsposition.

Sollten sich einzelne Chargen per Analytik als nicht gefährlicher Abfall darstellen, be-absichtigen wir ggf. hierfür parallel einen vereinfachten Entsorgungsnachweis unter der ASN 170107 und Registerbelege zu führen. Einzelnen, bzw. weitere ggf. nicht ge-fährliche Chargen werden dann per Mitteilung freigegeben. Entsorgungsweg und Kon-ditionen für diese Chargen bleiben unverändert. Das Material der 170107 ist hierbei genauso zu behandeln und abzurechnen, wie der 170106* Abfall.

Dieser Abfall wird jeweils in Big Bags verpackt angeliefert. Die Position Big Bag - Ent-sorgung umfasst die Kosten für das Handling und die Entsorgung der Big Bags.

ASN 170503* - Boden, kontaminiert

Hinweise auf Kontaminationen liegen uns zur Zeit nicht vor. Bei der angegebenen Menge handelt es sich um eine planerische Größe.

Folgende Hauptbelastungen können für die Bewertung zu Hilfe genommen werden:

MKW (C10-C40) : 2400 mg/kg MKW C10-C22) : 2400 mg/kg

PAK (EPA) : 800 mg/ kg Phenolindex : 0,9 mg/L

Diese Position beinhaltet auch Boden/ Bauschuttgemische (10 % - 50 % Bauschuttan-teil) sowie Bauschuttverfüllungen, die o.g. Belastungen entsprechen - ASN 170106*.

Eine Entsorgung ist nur mit gültigem Entsorgungsnachweis möglich. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Anlagengrenzwerte und einer gültigen Zuwei-sung.

Es ist für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) einzu-setzen.

Die BVG wickelt die elektronische Nachweisführung über ZEDAL ab.

Sämtliche Kosten die im die Zusammenhang mit der Nachweisführung stehen sind in die Entsorgungspositionen einzurechnen.

Im Auftragungsfall werden wir Sie mittels ergänzendem Formblatt beauftragen hinsicht-lich der Entgelte, Gebühren bzw. Auslagen, die für die Tätigkeit der Sonderabfallgesell-schaft Brandenburg/Berlin (SBB) im Geltungsbereich Brandenburg bzw. Berlin erhoben werden, der Schuld des Entsorgungspflichtigen beizutreten.

Beladung und Transport sind nicht Leistungsbestandteil.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gliederungsebene

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1Entsorgung von asbest- und teerhaltiger Bauwerksabdichtung (Schwarzab-dichtung) - ASN 170303*/ 170903*

Bei Bauarbeiten an unseren unterirdischen Bauwerken fällt Schwarzabdichtung zur Ent-sorgung an.

Eine gesonderte Beprobung liegt zur Zeit nicht vor. Ausgehend von vergleichbaren Bau-Abschnitten gehen wir von einer typischen PAK-Belastung oberhalb von 20.000 mg/ kg und überwiegend geringen Asbestgehalten aus.

Das Bauwerk ist von außen nach innen in etwas wie folgt aufgebaut:

Oben  Straße||Boden|| Ziegelmauerwerk/Schutzbeton || Teerabdichtung || (Trag)Beton||U-Bahn Tunnel unten

Das Bauwerk wird bei Bauarbeiten freigelegt und der Schutzbeton/Ziegelmauerwerk wird aufgenommen und getrennt entsorgt. Im Anschluss wird die Teerabdichtung aufge-nommen.

Die Teerabdichtung ("Teerpappe") ist i.d.R. asbest- und teerhaltig und wird von dem Ziegelmauerwerk/ Beton weitestgehend getrennt, so dass an der Schwarzabdichtung i.d.R. nur Zwangsanhaftungen verbleiben. Der Abfall wird in Big Bags gesammelt.

Die Teerabdichtung weist unterschiedliche Dicken und unterschiedliche Stärken des Teeranstriches auf. Bedingt durch unterschiedliche Bauauftragnehmer und Bauverfah-ren können definierte Stückgrößen und Fremdstoffanhaftungsgrößen nicht garantiert werden.

Der Abfall wird chargenweise auf Asbest/KMF (WHO) und PAK beprobt. Die Ergebnisse bestimmen den Charakter der Charge, so dass folgende Fraktionen anfallen können:

Charge PAK Asbest/KMF ASN

1 > 100 mg/ kg nicht nachweisbar 170303*

2 >100 mg/kg und <= 8000 mg/kg nachweisbar 170903*

3 > 8000 mg/kg nachweisbar 170903*

Der Transport erfolgt bauseitig, das Material ist in Big Bags verpackt.

Ab dem 01.04.2010 ist für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfah-ren (eANV) einzusetzen.

Die BVG wickelt die elektronische Nachweisführung über ZEDAL ab.

Sämtliche Kosten die im die Zusammenhang mit der Nachweisführung stehen sind in die Entsorgungspositionen einzurechnen.

Preise sind auf die angelieferte Mengen im Eingang Ihrer Anlage gemäß Wiegenote zu berechnen.

Eine Entsorgung ist nur mit gültigem Entsorgungsnachweis möglich. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt einer gültigen Zuweisung.

Im Auftragungsfall werden wir Sie mittels Datenblatt beauftragen hinsichtlich der Entgel-te, Gebühren bzw. Auslagen, die für die Tätigkeit der Sonderabfallgesellschaft Bran-denburg/Berlin (SBB) im Geltungsbereich Brandenburg bzw. Berlin erhoben werden, der Schuld des Entsorgungspflichtigen beizutreten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem

Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber

vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise

vorzulegen.

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 12 Monate

- Finanzamt

- Krankenkassen (mindestens von einer Krankenkasse)

- Berufsgenossenschaft

b) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG

Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).

c) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt.

d) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer formlosen

Anlage den Angebotsunterlagen beifügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien je

Los:

1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto).

Hinweise:

Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose muss der durchschnittliche Umsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens den kumulierten Werten der Lose entsprechen, auf welche Sie sich bewerben.

2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs-, Betriebs und Vermögens- Haftpflichtversicherung, welche typische Risiken, die sich aus den ausgeschriebenen Leistungen ergeben können, abdeckt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Durchschnittlicher Mindestumsatz p.a., der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, in letzten drei Geschäftsjahren:

Los 1. 210.000 €

Los 2. 310.000 €

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten Referenzen (aus dem Bundesland Berlin) über vergleichbare Leistungen belegen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden. Des Weiteren muss der Bewerber die ausgeschriebenen ASN aus bisherigen Aufträgen aus den letzten 2 Jahren darlegen. Die Prüfung erfolgt pro Abfallschlüssel.

Ggf. weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.

Für notwendige abfallwirtschaftliche Tätigkeiten muss der AN und die für diese Tätigkeiten vorgesehene Nachunternehmer für alle hier angefragten Abfallarten ein gültiges Zertifikat gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben. Bitte legen Sie das Entsorgungsfachbetriebezertifikat (inkl. Anhänge) vollständig Ihrem Angebot bei.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Es müssen mindestens drei Referenzen je Abfallschlüssel eingereicht werden.

Los 1. ASN 170106*, ASN 170504

Los 2. ASN 170303*/ 170903

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,

unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/10/2022
Ortszeit: 07:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/10/2022
Ortszeit: 09:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Leistung wird bei Fertigstellung der Baustelle beendet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2022