Mobile Kontaminationsmesstechnik Strahlenschutz

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. §9a Abs. 3 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mobile Kontaminationsmesstechnik Strahlenschutz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38341000 Strahlenmessgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind insgesamt 35 tragbare Kontaminationsmonitore, insgesamt 2 fahrbare Kontaminationsmonitore, insgesamt 4 Low-Level-Aktivitätsmessplätze, 1 Wischtestmonitor und insgesamt 4 Hand-Fuß-Kleider-Monitore für die Kontaminationskontrolle gemäß §§ 57 und 58 StrlSchV.

Die Ausschreibung des Vergabeverfahrens erfolgt in fünf Losen:

- Los 1: Tragbare Kontaminationsmonitore

- Los 2: Fahrbare Kontaminationsmonitore

- Los 3: Low Level Aktivitätsmessplätze

- Los 4: Wischtestmonitor

- Los 5: Hand-Fuß-Kleider-Monitore (HFK)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tragbare Kontaminationsmonitore

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38341000 Strahlenmessgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Salzgitter, Bleckenstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die tragbaren Kontaminationsmonitore sind für die direkte und indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an Objekten, Arbeitsplätzen und Personen unter Berücksichtigung bestimmter Nachweisgrenzen vorgesehen. Die tragbaren Kontaminationsmonitore werden über und unter Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad und über Tage auch im Überwachungsbereich verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.

Die tragbaren Kontaminationsmonitore sollen aus einem Szinitillationsdetektor mit homogenem Ansprechvermögen und einer Detektorfläche von ca. 166 cm² bestehen. Sie werden mittels Akku-Standardbatterie betrieben, die im Gerät aufladbar sein müssen. Die tragbaren Kontaminatonsmonitore sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,

auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrbare Kontaminationsmonitore

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38341000 Strahlenmessgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Salzgitter, Bleckenstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die fahrbaren Kontaminationsmonitore sind für die direkte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an größeren ebenen Flächen unter Berücksichtigung vorgegebener Nachweisgrenzen vorgesehen. Die fahrbaren Kontaminationsmonitore werden über Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.

Die fahrbaren Kontaminationsmonitore sollen aus Szinitillationsdetektoren oder gasgefüllte Detektoren mit homogenem Ansprechvermögen und einer Detektorfläche ca. 1000 cm² bestehen. Sie werden mittels Akku oder Akku-Standardbatterie betrieben, die im Gerät aufladbar sein müssen. Die fahrbaren Kontaminationsmonitore sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,

auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Low-Level-Aktivitätsmessplätze

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38341000 Strahlenmessgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Salzgitter, Bleckenstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze sind für die indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an Objekten und Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung bestimmter Nachweisgrenzen an Wischtestträgern mit einem Durchmesser von ca. 60 mm vorgesehen. Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze werden über und unter Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.

Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze bestehen aus Szinitillationsdetektoren oder gasgefüllte Detektoren mit homogenem Ansprechvermögen, einer Antikoinzidenzstufe und einer verstärkten Bleiabschirmung. Sie sollen als 10-fach Messplatz ausgeführt werden. Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,

auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wischtestmonitor

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38341000 Strahlenmessgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Salzgitter, Bleckenstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Wischtestmonitor ist für die indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) beim Herausbringen von LKW, Bahn und Transportcontainern aus der Umladehalle im Endlager Konrad unter Berücksichtigung bestimmter Nachweisgrenzen an Wischtestträgern mit einem Durchmesser von ca. 60 mm vorgesehen. Der Wischtestmonitor soll als 10-fach Messplatz ausgeführt werden. Der Wischtestmonitor wird über Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.

Der Wischtestmonitor besteht aus gasgefüllten Detektoren mit homogenem Ansprechvermögen, einer Antikoinzidenzstufe und einer verstärkten Bleiabschirmung. Der Wischtestmonitor soll sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,

auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hand-Fuß-Kleider-Monitore (HFK)

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38341000 Strahlenmessgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Salzgitter, Bleckenstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hand-Fuß-Kleider-Monitore (HFK) werden zur Vorkontrolle der Kontamination von Personen in Räumen mit vergleichsweise erhöhter Kontaminationsgefahr aufgestellt. Die HFK bestehen aus Szintillationsdetektoren oder gasgefüllten Detektoren mit hohem Ansprechvermögen. Die HFK sollen an den beiden Handdetektoren eine Alpha-Kontamination und an den beiden Handdetektoren, den beiden Fußdetektoren und der Kleidersonde eine Beta/Gamma-Kontamination unter Berücksichtigung vorgegebener Nachweisgrenzen nachweisen können. Die HFK werden über und unter Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein. Sie sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 64 auszeichnen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,

auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 233-612884
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Tragbare Kontaminationsmonitore

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

- § 135 GWB Unwirksamkeit

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2022

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