Rahmenvereinbarung Spot-Check System Referenznummer der Bekanntmachung: 060 22

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y04RTM7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y04RTM7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhausträger mit privater Rechtsform im Besitz der öffentlichen Hand
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Spot-Check System

Referenznummer der Bekanntmachung: 060 22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33120000 Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig

Rahmenvereinbarung Spot-Check System

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von

Spot-Check Systemen einschließlich Erstellung Gesamtsystem entsprechend EVB-IT

bestehend aus:

- Vitaldatenerfassungsgeräten ohne AF

(Mindestmenge 45 St. / Höchstmenge 48 St.)

- Vitaldatenerfassungsgeräten mit AF

(Mindestabnahmemenge 15 Geräte / Höchstmenge 17 St.)

sowie

- IT-Ausstattung / IT-Schnittstellen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/12/2022
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Beschaffung erfolgt vorbehaltlich des positiven Bescheides des Fördermittelgebers.

Ergänzende Angaben zur Vertragsdauer, Punkt II.2.7):

Die Lieferung der Geräte soll bis 31.07.2023 abgeschlossen sein.

Es ist beabsichtigt, einen EVB-IT Systemvertrag für mind. 60 Monate abzuschließen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);

1.2 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.3 Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflicht-

versicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschaden, Sachschaden sowie für reine Vermögens-

schäden, Vorlage Kopie)

1.4 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und

§ 124 GWB

(Anlage)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.5 Referenzangabe

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.5 - Referenzangabe

Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenzinstallation in einem Krankenhaus mit mindestens 600 Betten in Deutschland (Art und Umfang bezogen auf den Leistungsgegenstand) mit einem Inbetriebnahme-Zeitpunkt nach dem 31.12.2016.

(Anlage)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2022
Ortszeit: 11:00
Ort:

Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,

Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.

Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an.

Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.

Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RTM7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2022

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