Hausmeisterleistungen und GAP HEAE in Darmstadt - 2 Lose - Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0301
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterleistungen und GAP HEAE in Darmstadt - 2 Lose -
Ausführung von Hausmeisterleistungen und der Grün- und Außenanlagenpflege - aufgeteilt in 2 Lose
Hausmeisterleistungen
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung, Eschollbrücker Str. 55, 64295 Darmstadt
Ausführung von Hausmeisterdienstleistungen in der Liegenschaft: Hessische Erstaufnahmeeinrichtung, Eschollbrücker Str. 55, 64295 Darmstadt in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Süd.
Bei diesem Objekt ist von 8 Stunden pro Arbeitstag von Montag bis Freitag für eine Person als zu leistende Arbeitszeit auszugehen. Die kalkulatorische
Jahresstundenzahl beträgt 2.088 pro Jahr.
Zum Leistungsumfang gehören u.a. die Betriebsführung sowie Installationsarbeiten und Instandsetzungen der technischen festen und ortsveränderlichen Anlagen, wie z.B. Reinigung der Abluft der Wäschtrockner, Aufhängen von Schildern (Fluchtwegpläne etc.), Spendermontage etc. Fach- und sachgerechte Ausführung bei Austausch von Leuchtmitteln mit fachlicher Befähigung.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Reinigung der Außenanlagen und Grünpflege
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung, Eschollbrücker Str. 55, 64295 Darmstadt
Ausführung der Grünanlagenpflege über eine Fläche von ca.
6.650,00 m² und ca. 320 lfdm und der Außenanlagenpflege auf einer Fläche
von ca. 14.500,00 m² in der Liegenschaft: Hessische Erstaufnahmeeinrichtung, Eschollbrücker Str. 55, 64295 Darmstadt.
Zum Leistungsumfang der Grünanlagenpflege gehören unter anderem das Mähen der Rasenflächen, die Entfernung von Laub sowie das fachgerechte Pflegen der Sträucher.
Zum Leistungsumfang der Außenanlagenpflege gehören unter anderem das Kehren und Kehrsaugen der befestigten Flächen, die Wildkrautbekämpfung, die Reinigung von Gullys und Schmutzfangittern sowie die Flugmüllbeseitigung auf dem gesamten Grundstück.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft sowie einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung Eignung
eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Los: 1 Hausmeisterldiensteistungen, Los 2: Pflanzenpflege, Reinigung der Außenanlagen)
- Umfang (Los 1: Angabe der Jahresstunden, Los 2: Angabe der Fläche/laufende Meter, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist da
nn geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Erklärung RUS Sanktion
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen
(www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach §126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Die Angebote sind mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind folgende Erklärungen beizufügen:
- Erklärung Unternehmensdaten
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenüberprüfung
unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]