Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaften der Gemeinde Unterhaching.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterhaching.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaften der Gemeinde Unterhaching.
Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Unterhalts- und Glasreinigung an externe Dienstleister zu vergeben. Die Vergabemaßnahme ist in 4 Lose unterteilt. Angebote sind auf jeweils einzelne Lose, als auch auf alle Lose möglich.
Losaufteilung:
— Los 1: Unterhaltsreinigung für Schule und Kindergärten
— Los 2: Unterhaltsreinigung für Verwaltung und Kindergärten
— Los 3: Unterhaltsreinigung für Schule, Verwaltung und Kindergärten
— Los 4: Glasreinigung
Der Bieter kann jedoch den Zuschlag nur auf ein Los erhalten. Hat ein Bieter in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erhält er den Zuschlag auf das Los, welches das höchste Auftragsvolumen hat, gemessen an der Menge Mindest- bzw. Jahresreinigungsstunden.
Für das Los 4 Glasreinigung gibt es keine Zuschlagslimitierung. Der Bieter kann also den Zuschlag für Los 4 Glasreinigung neben einem Los aus dem Bereich der Lose 1-3 erhalten.
Unterhalts- und Grundreinigung für die Grund- und Mittelschule sowie den Kindergarten Regenbogen W.-P.-Str. und Adejeweg
Unterhaching
Reinigung und Pflege nichttextiler und textiler Fußbodenbelägen, sanitärer und haustechnischer Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
— ca. 9.389,50 m² Unterhaltsreinigung
In den Preisblättern sind die verbindlichen Angebotspreise anzugeben. Auf dieser Grundlage wird die vertragliche Vergütung gezahlt. Das Angebot ist zu Festpreisen abzugeben.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Unterhalts- und Grundreinigung für das Rathaus, die Bücherei, den Baubetriebshof und die Kindergärten Wiesenhaus und Glockenblume
Unterhaching
Reinigung und Pflege nichttextiler und textiler Fußbodenbelägen, sanitärer und haustechnischer Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
— ca. 6.384,36 m² Unterhaltsreinigung
In den Preisblättern sind die verbindlichen Angebotspreise anzugeben. Auf dieser Grundlage wird die vertragliche Vergütung gezahlt. Das Angebot ist zu Festpreisen abzugeben.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Unterhalts- und Grundreinigung für den Satellit (Nebengebäude), die Jahnschule, die Turnhalle der Jahnschule, die Kindergärten Kunterbunt und Nachbarschaftshilfe sowie das Kubiz
Unterhaching
Reinigung und Pflege nichttextiler und textiler Fußbodenbelägen, sanitärer und haustechnischer Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
— ca. 9.108,18 m² Unterhaltsreinigung
In den Preisblättern sind die verbindlichen Angebotspreise anzugeben. Auf dieser Grundlage wird die vertragliche Vergütung gezahlt. Das Angebot ist zu Festpreisen abzugeben.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Glas- und Rahmenreinigung für die Liegenschaften der Gemeinde Unterhaching
Unterhaching
Glas- und Rahmenreinigung für die Objekte: Grund- & Mittelschule, Kindergarten Regenbogen W.-P.-Str. und Adejeweg, Kindergarten Löwenzahn, Kindergarten Villa Farbenfroh, Rathaus, Bücherei, Baubetriebshof, Satellit (Nebengebäude), Jahnschule, Kindergarten Kunterbunt, Kindergarten Glockenblume, Kinderhaus Plus, Kubiz, Friedshofsgebäude und Sportarena am Utzweg
Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen, Fassadenflächen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
— ca. 19.927,79 m² Glas- und Rahmenreinigung
In den Preisblättern sind die verbindlichen Angebotspreise anzugeben. Auf dieser Grundlage wird die vertragliche Vergütung gezahlt. Das Angebot ist zu Festpreisen abzugeben.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
— der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zudem, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei, sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,
sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat, insbesondere in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde.
— der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt weiterhin, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt, er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung), er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder –schein) über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung des Bieters, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind oder er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt, und zwar mindestens in folgender Höhe:
a) Mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
b) Sach- und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
c) Bearbeitungsschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
d) Schlüsselverlust von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a) – (d) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen ausreicht.
2) Umsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz muss sich auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
1) Name und Qualifikation/Ausbildung der vorgesehenen Objektleitung. Erfahrung der vorgesehenen Objektleitung mit Projekten, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
2) Angaben zur Leitung, zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz. Die technische Leitung des Unternehmens und insbesondere der zuständigen Niederlassung. Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Maschinen, Reinigungsmittel und Geräte zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Leistungserbringung. Weiteren Maßnahmen zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Leistungserbringung.
3) Angabe von einer oder mehreren vergleichbaren Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung dieser Vergabe nach Art (genaue Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind. Die Referenz(en) müssen aktuell sein (aus den letzten 3 Jahren) und Angaben über den
— Auftragswert,
— Erbringungszeitpunkt sowie
— öffentlichen Empfänger sowie
— Name des Referenznehmers enthalten.
Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von Nichtwohngebäuden die überwiegend Bildungs-, Büro- und Verwaltungszwecken dienen. Hierzu zählen u. a. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten. Unabhängig davon muss eine der angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden. Um die Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der Fläche der auf den Verwaltungsbereich entfällt maßgeblich für die Erfüllung der Mindestanforderungen. Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Angabe von einer oder mehreren vergleichbaren Referenzen im Bereich Glas- und Rahmenreinigung von Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sportstätten und Kindergärten oder gleichartigen Gebäudekomplexen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt über das E-Vergabe-Portal.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
Frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.