Neubau Feuerwache West Augsburg, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 1 und 2 teilweise mit reduziertem Leistungsbild und LPH 3-9 vollumfänglich, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 650 21 078 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache West Augsburg, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 1 und 2 teilweise mit reduziertem Leistungsbild und LPH 3-9 vollumfänglich, bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant den Neubau der Feuerwache West in Augsburg.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 1 und 2 teilweise mit reduziertem Leistungsbild und LPH 3-9 vollumfänglich, bei stufenweiser Beauftragung.
86156 Augsburg
Die Stadt Augsburg plant den Neubau der Feuerwache West in Augsburg.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 1 und 2 teilweise mit reduziertem Leistungsbild und LPH 3-9 vollumfänglich, bei stufenweiser Beauftragung.
Die Leistungsphasen 1+2 wurden bereits teilweise erbracht.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 ff HOAI 2021, teilweise mit reduziertem Leistungsbild
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 ff HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 ff HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80638
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: München
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland