BV Wohnen am Werftdreieck, Baufeld 5 - EUFH, Leistungen Generalübernehmer Referenznummer der Bekanntmachung: SC-070-I-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Wohnen am Werftdreieck, Baufeld 5 - EUFH, Leistungen Generalübernehmer
Generalübernehmerleistung (inkl. sämtliche Planungsleistungen (HOAI LPH 1-9) bestehend insbesondere aus Objektplanung gem. § 33 ff HOAI, Freianlagen gem. § 38 ff HOAI, Tragwerksplanung gem. § 49ff HOAI, Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI sowie Bauphysik und Brandschutz und sämtliche Bauleistungen) für die Errichtung einer schlüsselfertigen Gewerbeimmobilie inkl. innerer Erschließung, Anlegen Außenanlagen, Freianlagen und Herstellung temporärer Stellplätze (vgl. im Übrigenin den Vergabeunterlagen, insbesondere in derAnlage funktionale Leistungsbeschreibung).
Rostock
Projektbeschreibung Bauvorhaben:
Werftdreieck, BF5 Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Gewerbeimmobilie, in der eine Hochschule, medizinisch-behandelnde Praxen mit Kassenzulassung und eine Cafeteria beheimatet sein sollen sowie das Anlegen der Außenanlagen und temporärer Stellplätze Verfahren:
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, Ausschreibung nach VOB Das Gelände am Werftdreieck in Rostock wird durch die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH erschlossen und soll anschließend bebaut werden.
Auf dem Baufeld MK2a soll eine 6 geschossige Gewerbeimmobilie errichtet werden. Das Gebäude soll für den potentiellen Mieter, die Europäische Fachhochschule geplant und gebaut werden. An die Gewerbeimmobilie ergeben sich grundsätzlich drei verschiedene Nutzungsanforderungen. Die Fachhochschule selbst mit allen Räumlichkeiten für einen Hochschulbetrieb, ein Anteil mit kassenärztlich zugelassenen Praxen sowie eine Cafeteria im Erdgeschoss.
Die Grundrisse der einzelnen Geschosse sowie aller Räumlichkeiten müssen sich an den Anforderungen der EUFH orientieren. Das Gebäude soll nicht unterkellert werden. Auf einem Teil der Dachfläche soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die haustechnische Erschließung erfolgt auf Basis der anliegenden Fernwärme. Das Gebäude soll für eine nachhaltige Vermarktbarkeit und eine hohe Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Lebenszykluskosten, der verwendeten Materialien, der Optimierung der Betriebskosten und der Bewirtschaftung geplant werden.
Im Außenanlagenbereich sind neben den Zuwegungen und Anpflanzungen auch die erforderliche Anzahl von Fahrradstellplätzen, die Müllstellplätze sowie ein Praxisgarten zu integrieren. Auf den angrenzenden Baufeldern MU8b und MU8a soll in diesem Zusammenhang eine temporäre Stellplatzanlage (für die Nutzdauer von 3 Jahren) hergestellt werden.
Die WIRO möchte die Gewerbeimmobilie durch einen Generalübernehmer planen und schlüsselfertig errichten lassen.
Grundlage hierfür ist der Bebauungsplan der Hansestadt Rostock vom 05. 11. 2020 einschließlich der zugehörenden Begründung vom 05. 11.2020.
Die Gestaltung des Gebäudes einschließlich der Außenanlagen soll in Anlehnung an die Baukörper- und Fassadenstudie des Architekturbüros Wimmer vom 28.05.2020 erfolgen.
Die Ausschreibung der GÜ-Leistungen erfolgt anhand einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Werden ggf. im Rahmen der Planung beantragt.
3. Prüfungsphase: Ergibt sich nach Bewertung der 2. Prüfungsphase, dass mehr als 3 Bieter vorneliegend punktegleich sind, entscheidet die Anzahl an Referenzen aus den letzten 10 Jahren, welche die Mindestanforderungen erfüllen und über die Anzahl der unter Ziff. B. 1. 3 und 1.4 max. bewerteten Referenzen hinausgehen. Je weiterer entsprechender Referenz erhält der jeweilige Bewerber sodann 2 Punkte. Sollte immer noch keine Auswahl getroffen werden können, entscheidet das Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB.
§134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wiro.de