EU-P 0374-21BV1 GU-Ausbau (Estrich, Fliesen und Bodenbeläge, Beschichtungen); B-000968 "Weiße Flächen" Brandschutzsanierung T1, Ebene EU1 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0374-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0374-21BV1 GU-Ausbau (Estrich, Fliesen und Bodenbeläge, Beschichtungen); B-000968 "Weiße Flächen" Brandschutzsanierung T1, Ebene EU1
Im Projekt der baulichen Neugestaltung und Brandschutzsanierung Weiße Flächen wird ein neues Nutzungskonzept in unterschiedlichen Brandbekämpfungsabschnitten (BBAs) umgesetzt.
Im Rahmen dieser geplanten Neukonzeptionierung werden die Flächen der verschiedenen Nutzer (Fraport-Abteilungen und Konzessionäre) in der Ebene U1 und zum Teil in der Ebene 01 neu strukturiert und entsprechend der funktionalen Zusammenhänge optimiert.
Die Neukonzeptionierung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
• Die vorhandenen Lager, Werkstätten, Umkleide- und Sanitärbereiche werden neu strukturiert,
ausgebaut und erweitert.
• Technikzentralen werden umgebaut oder neu beplant.
• Es werden vier neue Fluchttreppen aus der EU1 in die E01, mit direkter Anbindung ins Freie
hergestellt (Sicherheitsbereich).
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2022
Ausführungsende: ca. 1. Quartal 2026
Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgen Estrich- und Bodenbelagsarbeiten im Bestand (Abbruch, Neubau und Ergänzungen).
Die Baumaßnahme gliedert sich in ca. 13 Bauabschnitte mit Dauern zwischen 1 und 8 Monaten. Die Inbetriebnahme der gesamten Bearbeitungsfläche gliedert sich in 8 Teilinbetriebnahmen.
Die Bauabschnitte befinden sich teilweise an unterschiedlichen Standorten. Es müssen bis zu 3 Bauabschnitte parallel bearbeitet werden und es ist von ca. 9 Baustelleneinrichtungen auszugehen. Innerhalb der Bearbeitungszeit ergeben sich mehrmalige Unterbrechung der Arbeiten von ca. 2 Monaten (1x), 3 Monaten (2x) und 13 Monaten (1x). (siehe Anlage 1 und 2)
Die Reihenfolge und Dauer der Bearbeitung kann aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen noch variieren.
Zur Ausführung kommen:
Estricharbeiten:
ca. 2.800 m² Estrich: Zementestrich auf Trennlage
Fliesenarbeiten:
ca. 850 m² Bodenfliesen, inkl. ca. 750 m² Flächenabdichtung
ca. 2.500 m² Wandfliesen, inkl. ca. 470 m² Flächenabdichtung
Bodenbeläge
ca. 1.600 m² Linoleum-Belag, inkl. Sockel, auf Zementestrich
Bodenbeschichtungen
ca. 450 m² Technikräume, Acryl-Dispersion
ca. 4.000 m² Lager, Flure, Treppenhäuser, Werkstätten
mit Epoxidharz (ca. 3.850 m²) und PUR-Beschichtung (ca. 150 m²)
gemäß Planung
ca. 1.200 m² Bestandsflächen überarbeiten, unterschiedliche Beschichtungen gemäß Bestand
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GU-Ausbau (Estrich, Fliesen und Bodenbeläge, Beschichtungen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]