Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Metallbau und Verglasung, außen und innen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0045-09
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines neuen Hallenbades in Schwabach - Metallbau und Verglasung, außen und innen
Auf dem Gelände des Parkbads Schwabach wird ein neues Hallenbad errichtet. Das vorliegende Gewerk umfasst:
- die Werksplanung und statische Berechnung der zu bauenden Glasfassadenelemente (außen und innen)
- den Bau der Aluminium- Elementglasfassaden (UG und Teile der EG-Fassadenverglasung)
- den Bau der Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade
- den Bau der Innenverglasungen (Glas-Trennwände, Oberlichter und Ganzglastüren)
- Einbau und Inbetriebnahme von Türsystemen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Geplant ist der Neubau eines Hallenbades auf dem Grundstück des Parkbades in Schwabach. Das Hallenbad besteht aus einem hohen (Badehalle) und einem niedrigen Gebäudeteil (Umkleide/Eingangsbereich). Die Leistungen des Gewerks können grob in drei Bereiche eingeteilt werden:
Elementglasfassade, Pfosten-Riegel-Fassade und Innenraumverglasungen.
Die Pfosten Riegelfassade soll dabei im Eingangsbereich, und allseitig an der Badehalle
zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei an den Stirnseiten der Badehalle um eine hohe PR-Fassade, bei der zwei übereinanderliegende Gläserreihen zum Einsatz kommen. Die Süd- und Ostfassade wird nachträglich (anderes Gewerk) mit
einer textilen Sonnenschutzanlage ausgestattet, für die entsprechende Befestigungspunkte in der PR-Konstruktion integriert sein müssen.
Die PR-Fassade auf Nord- und Südseite sind niedrige Fassadenelemente bei der die Südfassade drei Fluchtwegstüren und die Nordfassade gedämmte Fassadenpaneele beinhaltet.
Die PR-Fassade im Eingangsbereich/Foyer beschreibt eine raumhohe Glasfassade die rechts und links an den Windfang anschließt. Außerdem geht diese mittels Ganzglasecke in die Badehallenfassade über. Die zweite Ganzglasecke
im Bereich des Foyers befindet sich in der Nord- Ostecke.
Die Elementglasfassade ist im UG, sowie dem EG im Bereich der Nord- und Westfassade des niedrigen Gebäudeteils geplant. Das Fensterband der Nordfassade EG besteht ausschließlich aus Festverglasungen, bei der auf die Zwischenpfostenprofile verzichtet wird und die Glashöhenkanten stattdessen dauerelastisch verklebt werden.
Die Glasfassade der Westfassade besteht aus Festverglasungen, Dreh-Kipp-Fensterflügeln und einer Türe. Außerdem wird dieser Fassadenabschnitt nachträglich (anderes Gewerk) mit einer textilen Sonnenschutzanlage ausgestattet,
für die entsprechende Befestigungspunkte in der Elementverglasungs-Konstruktion integriert sein müssen.
Im UG setzt sich die Elementglasfassade aus einem zusammenhängenden Oberlicht-
Fensterband, bestehend aus Dreh-Kipp-Fensterflügeln, Festverglasungen, und in den
Technikräumen aus einzelnen Dreh-Kipp-Fensterflügeln, zusammen.
Die Innenglasfassade gliedert sich in Oberlichtbänder, Glastrennwände und
Ganzglastüren. Die Oberlichter bilden die Verbindung zwischen den oberen Wandenden und der STB-Decke. Dabei ist der Teil oberhalb der Abhangdecke als
Deckenschott (gedämmt und ungedämmt) auszuführen. Diese Deckenschotts bilden
gleichzeitig die Unterkonstruktion der darunterliegenden Verglasung.
Gleiches gilt für die Ganzglastüren und auch die Trennwand im Bereich des Schwimmmeisterraums.
Die Glastrennwand zwischen Badehalle und Foyer reicht dagegen bis an die STB-Geschossdecke und bedarf daher keines Deckenschotts.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Registereintragungen (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 3)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistung (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
---
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
- Eigenerklärung zu den für die Ausführung der Leistung erforderlichen, zur Verfügung stehenden Arbeitskräften (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- drei Referenznachweise (mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 - Referenzbescheinigung)
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
---
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschließlich elektronische Angebotsöffnung! Kein Bieter erlaubt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.