Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_09_3 - Parksee, techn. Ausrüstung / Pump- und Messtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_09_3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim2024.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_09_3 - Parksee, techn. Ausrüstung / Pump- und Messtechnik
techn. Ausrüstung / Pump- und Messtechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Herstellung der technischen Ausrüstung / Pump- und Messtechnik
für den Parksee im Ortspark der Gemeinde Kirchheim bei München,
mit ca. 8 St. Pumpen als Tauchmotorpumpen, Druckerhöhungspumpen, Brunnenpumpen und Hebepumpen,
ca. 2 St. Schaltschränke für die Steuerung / elektrotechnische Ausrüstung / Automatisierungstechnik im Bereich des nördlichen und südlichen Retentionsbodenfilters mit den entsprechenden Rohrleitungen, Einstiegshilfen, Verkabelungen, Sensoren, Sonden und Sicherungen, Potentialausgleich, Frequenzumrichtern und Füllstandsmessern.
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.