Gestellung von Ladekranfahrzeugen zum Einsammeln und Transport von Abfällen (AVV-Nrn.: 20 02 01 und 20 03 03) und Schneehaufen im Berliner Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002813
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung von Ladekranfahrzeugen zum Einsammeln und Transport von Abfällen (AVV-Nrn.: 20 02 01 und 20 03 03) und Schneehaufen im Berliner Stadtgebiet
Gestellung von bemannten Ladekranfahrzeugen zum Einsammeln und Transportieren von losem Laub (Laubhaufen - AVV-Nr. 20 02 01), Straßenkehricht (Kehrichthaufen - AVV-Nr. 20 03 03) und Schneehaufen aus dem Berliner Stadtgebiet.
Die Ausführung der Leistungen ist jeweils im Zeitraum vom 15. September bis 31. März zu erbringen sowie im Ausnahme- und Bedarfsfall im Monat April.
Für den Zeitraum Oktober bis Dezember wird überwiegend loses Laub (AVV-Nr. 20 02 01) eingesammelt und transportiert. Dieser Zeitraum gilt als Spitzenzeit, wo die größte Anzahl an Fahrzeuge benötigt wird.
Für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen (AVV-Nr. 20 02 01 und 20 03 03) werden ca. 7.100 Std./Jahr und für Schneehaufen ca. 500 Std./Jahr, zzgl. 30 % Hängerzuschlag benötigt.
Gestellung von bemannten Ladekranfahrzeugen zum Einsammeln und Transportieren von losem Laub (Laubhaufen - AVV-Nr. 20 02 01), Straßenkehricht (Kehrichthaufen - AVV-Nr. 20 03 03) und Schneehaufen aus dem Berliner Stadtgebiet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestellung von 1 bemannten Ladekranfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestellung von 12 bemannten Ladekranfahrzeugen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V. 2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.