Mittagsverpflegung für 6 Schulen im Rahmen eines Pachtvertrages für das Schulzentrum Konz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für 6 Schulen im Rahmen eines Pachtvertrages für das Schulzentrum Konz
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigte die Vergabe von Mittagsverpflegung für 6 Schulen im Rahmen eines Pachtvertrages für das Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. Dabei handelt es sich um folgende Schulen:
• Los 1: Gymnasium Konz und Realschule plus Konz • Los 2: Grundschule St. Martin Wiltingen und Förderschule Don-Bosco Wiltingen • Los 3: Grundschule St. Nikolaus Konz • Los 4: Grundschule St. Marien Nittel
Mittagsverpflegung im Gymnasium Konz und in der Realschule plus Konz
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigte die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:
• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,
• und Grundschule St. Marien in Nittel.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 1 nehmen durchschnittlich 187 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der Grundschule St. Martin Wiltiingen und in der Förderschule Don-Bosco Wiltingen
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigte die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:
• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,
• und Grundschule St. Marien in Nittel.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 2 nehmen durchschnittlich für die Grundschule St. Martin und die Förderschule Don Bosco insgesamt 195 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der Grundschule St. Nikolaus Konz
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigte die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:
• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,
• und Grundschule St. Marien in Nittel.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 3 nehmen durchschnittlich 96 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung Grundschule St. Marien Nittel
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigte die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:
• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,
• und Grundschule St. Marien in Nittel.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 4 nehmen durchschnittlich 82 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung im Gymnasium Konz und in der Realschule plus Konz
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung in der Grundschule St. Martin Wiltingen und in der Förderschule Don-Bosco Wiltingen
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung in der Grundschule St. Nikolaus Konz
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung in der Grundschule St. Marien Nittel
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben über die Auftragswerte hinsichtlich der Ziffern II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Diese Informationen werden zur Vermeidung der Schädigung von Unternehmensinteressen nicht bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/