Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 2. BA; Los 18 - Elektro- und Fernmeldeinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022060014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-parchimer-umland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amt Parchimer Umland - Sanierung Regionale Schule "Eldetalschule" in Domsühl - 2. BA; Los 18 - Elektro- und Fernmeldeinstallation
Los 18 - Elektro- und Fernmeldeinstallation
Eldetalschule Parchimer Straße 39 19374 Domsühl
- Starkstromkabel zur Verlegung in Innenräumen: ca. 9.700m
- Datenkabel: ca. 4500m
- Kabelrinne: ca. 180m
- Installationsgräte: ca. 134 St. (Schalter, Steckdose, Bewegungsmelder...)
- 4x Energieverteiler UV
- 1x Hausalarmanlage HAA (Erweiterung 1x Loops, 8 Melder)
- 1x Sprachalarmanlage SAA (Erweiterung 24 Lautsprecher)
- 1x Personenaufzug
- Ca. 132 Innenleuchten
- Ca. 7 Außenleuchten
- Ca. 13 Sicherheitsleuchten mit Einzelbatterie
- Blitzschutzanlage der Klasse III
- Erdungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Thomas Elektro GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRM5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.