Lieferung einer adäquaten Geräteausstattung des Außenbezirkes Leer bestehend aus Traktor mit Anbaugeräten und Böschungs- und Grabenmähmaschine mit Anbaugeräten für die Streckenunterhaltung. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-214-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-ems-nordsee.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer adäquaten Geräteausstattung des Außenbezirkes Leer bestehend aus Traktor mit Anbaugeräten und Böschungs- und Grabenmähmaschine mit Anbaugeräten für die Streckenunterhaltung.
Lieferung eines Traktors mit Abaugeräten sowie einer Böschungs- und Grabenmämaschine m. Anbaugeräten
Lieferung Kettenbagger mit Anbaugeräten (Grabenmähmaschine)
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems Nordsee
Außenbezirk Leer
Schleusenweg 17
26789 Leer
Zur Unterhaltung und Pflege der Flächen für den Bereich des Außenbezirk Leer
soll eine Böschungs- und Grabenmähmaschine mit Anbaugeräten beschafft werden.
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Los 1:
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a.) Kettenbagger, geeignet zum Baggern, Heben (Ladebetrieb), zum Mähen und Mulchen (Einsatzgewicht mindestens 7.000 kg und max. 8.000 kg)
b.) Langtransportwagen und Anbaugeräte
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weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
Lieferung eines Traktors mit Anbaugeräten
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems Nordsee
Außenbezirk Leer
Schleusenweg 17
26789 Leer
Zur Unterhaltung und Pflege der Flächen für den Bereich des Außenbezirk Leer
soll ein Traktor mit Anbaugeräten beschafft werden.
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Los 2:
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a.) Traktor mit Frontlager (mind. 6.000 cm³ Hubraum)
b.) Anbaugeräte, Hakenliftanhänger und Abrollcontainer
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weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wsa-ems-nordsee.wsv.de/
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
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1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“