Umnutzung und Sanierung einer ehem. Klosterschule zu einer Kindertagesstätte, Sonnefeld - Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elkb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung und Sanierung einer ehem. Klosterschule zu einer Kindertagesstätte, Sonnefeld - Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 96242 Sonnefeld, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Sonnefeld beabsichtigt für die bestehende Evang.-Luth. Kindertagesstätte „Klosterknirpse“ in Sonnefeld mit derzeit vier Kindergartengruppen eine Ersatzunterkunft zu stellen. Das Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt Coburg unterstützt die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Sonnefeld als Träger der Kindertagestätte und die Gemeinde Sonnefeld als Kontaktstelle bei der Vergabe der Planungsleistungen.
Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Wirtschaftlichkeitsbewertung und eine Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Gatz aus Bamberg erstellt. Das derzeit genutzte Gebäude ist sanierungsbedürftige, eine Sanierung wird im Ergebnis aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen. Die Machbarkeitsstudie liegt den Vergabeunterlagen bei.
Als Ersatzgebäude soll die zum Ensemble des ehemaligen Zisterzienserinnen-Klosters gehörende ehem. Klosterschule umgenutzt und saniert werden. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Gemeinde Sonnefeld.
Das als Einzeldenkmal gelistete Gebäude der ehem. Klosterschule steht aktuell leer. Nach einem Wasserschaden in der jüngeren Vergangenheit fanden substanzsichernde Maßnahmen
statt, u.a. wurden schadhafte Bauteile (z.B. Geschosszwischendecken) zum Teil entfernt. Aufgrund der Abnutzung der vergangenen Jahrzehnte und der vorbeschriebenen Schäden ist das Gebäude stark sanierungsbedürftig. Neben der Sanierung und der durchzuführenden Umbauten für die Nutzung als Kindertagesstätte mit ca. 630 m² NUF, soll die Barrierefreiheit und die Vorgaben des Brandschutzes umgesetzt werden.
Für das Gebäude soll eine denkmalgerechte Planung entwickelt werden, welche die Umnutzung mit geringen baulichen Eingriffe ermöglicht, sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten orientiert und die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagesbetreuung von Kindern erfüllt.
Einen hohen Stellenwert legt die Gemeinde Sonnefeld auf die ökologische Erstellung, die baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Umnutzung und Sanierung. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (KGR 300 bis 400, brutto) von 2,55 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Frühjahr 2022. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Ende 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll Ende 2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umnutzung und Sanierung einer ehem. Klosterschule zu einer Kindertagesstätte, Sonnefeld - Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland