TUM Garching MW Sanierung GA 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 023/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TUM Garching MW Sanierung GA 1. BA
Sanierung der Gebäudeautomation der TUM Garching Maschinenwesen im 1. BA
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Sanierung der Gebäudeautomation der Fakultät Maschinenwesen am Standort Garching des Auftraggebers (nachfolgend: TUM). Aufgrund Überalterung und mangels geeigneter Ersatzteile ist die bestehende Gebäudeautomation durch neue Technik zu ersetzen. Aufgrund des Umfanges wird die Maßnahme in 3 Teilabschnitten umgesetzt. Inhalt des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des 1. BA. Dabei bleibt die Anlagentechnik einschließlich der Feldgeräte bestehen und werden nur die GA-Schaltschränke ausgetauscht. Inhalt der zu erbringenden Leistungen ist die MSR-Technik / Automatisierung dieser Anlagen einschließlich Überwachung und Anbindung an das bestehende Leitsystem auf dem Gelände. Die Sanierungsmaßnahmen werden im laufenden Gebäudebetrieb / Forschungsbetrieb umgesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsgesetz
5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
1) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sanierung Gebäudeautomation) anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
Der Bieter hat dabei das technische Leitungspersonal jeweils gesondert anzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte und die durchschnittliche Zahl des technischen Leitungspersonals jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren.
2) Eigenerklärung über die Zahl der für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der beruflichen Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Anlagentechnik, Gebäudeautomation o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker, Elektromeister o.Ä.).
Der Bieter kann dabei sowohl technische Fachkräfte angeben, die seinem Unternehmen angehören als auch solche, die ihm aufgrund diesbezüglich verpflichtender Zusagen für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehen werden (Unterauftragnehmer o.Ä.).
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens fünf (5) für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der o.g. beruflichen Qualifikation. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
3) Eigenerklärung über drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Leistungen jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Referenznehmer beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Sanierung der Gebäudeautomation für HLS-Anlagen im laufenden Betrieb.
b) Der Auftragswert der dem Referenznehmer beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
c) Fertigstellung des Referenzprojekts des Referenznehmers im Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2017 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
1) Eigenerklärung über die Zahl der für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der beruflichen Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Anlagentechnik, Gebäudeautomation o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. staatlich geprüfte Techniker, Elektromeister o.Ä.).
Der Bieter kann dabei sowohl technische Fachkräfte angeben, die seinem Unternehmen angehören als auch solche, die ihm aufgrund diesbezüglich verpflichtender Zusagen für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehen werden (Unterauftragnehmer o.Ä.).
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens fünf (5) für die ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Fachkräfte mit der o.g. beruflichen Qualifikation. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
2) Eigenerklärung über drei (3) Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Leistungen jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Referenznehmer beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Sanierung der Gebäudeautomation für HLS-Anlagen im laufenden Betrieb.
b) Der Auftragswert der dem Referenznehmer beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
c) Fertigstellung des Referenzprojekts des Referenznehmers im Zeitraum vom 01.07.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2017 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1) -III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die oben unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt.
Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Plattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren.
web: https://support.cosinex.de/unternehmen/
E-Mail: [gelöscht]
Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in Ziffer I.3) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 4).
6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 4).
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Tage vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 4) zu senden.
Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 4) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
7) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und
- dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0R2QC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.