Rahmenvereinbarung Fortschreibung (Upgrade) des bestehenden IT Sicherheitssystems und Stellung eines externen IT Sicherheitsbeauftragten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fortschreibung (Upgrade) des bestehenden IT Sicherheitssystems und Stellung eines externen IT Sicherheitsbeauftragten
Rahmenvereinbarung Fortschreibung (Upgrade) des bestehenden IT Sicherheitssystems (ISIS 12) auf CISIS 12 mit angestrebter Zertifizierung nach CISIS 12 und Stellung eines externen IT Sicherheitsbeauftragten
Mühldorf a. Inn
Rahmenvereinbarung Fortschreibung (Upgrade) des bestehenden IT Sicherheitssystems (ISIS 12) auf CISIS 12 mit angestrebter Zertifizierung nach CISIS 12 und Stellung eines externen IT Sicherheitsbeauftragten
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund von der internen personellen Veränderung und einer erfolglosen Ausschreibung des IT Sicherheitsbeauftragten musste die Stelle dringend extern besetzt werden. Die Informationssicherheit konnte sonst nicht mehr gewährleistet werden. Dabei kommt ihr aktuell besondere Bedeutung zu. Gem. Schreiben des Bundesministeriums f. Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022 ist die äußerste Dringlichkeit nach § § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und nach § 8 (4) NR. 9 UVGO bei Beschaffungen die im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg stehen, regelmäßig gegeben sind. Die Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg sind auch die Beschaffungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, insbesondere die Beschaffungen zur Abwehr potentieller Angriffe im Bereich der IT und Cybersicherheit. Die Dringlichkeit der Vergabe ab 01.08.2022 ist durch objektive Faktoren gegeben und hat eine sehr hohe Priorität. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne TNWB vergeben, wenn äußerst dringliche zwingende Gründe es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und nicht offene Verfahren vorgeschrieben sind. Bei der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne TNWB § 119 (5) GWB i.V. m. §14(4) u. §17 VGV haben wir uns ausschließlich davon leiten lassen, die notwendige Leistung verfahrenseffizient und fristgerecht zu beschaffen. Ein ausreichender Wettbewerb wurde hergestellt. Es wurden bei der Markterkundung mehrere Unternehmen ermittelt, die Interesse und Kapazitäten frei hätten und alle diese Unternehmen sind zur Angebotsabgabe über die E-Vergabeplattform aufgefordert worden. Es sind mehrere Angebote eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Fortschreibung (Upgrade) des bestehenden IT Sicherheitssystems
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau an der Isar
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]