Lieferung Luftreinigungsfilter Referenznummer der Bekanntmachung: [bitte Angaben machen]
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Luftreinigungsfilter
Lieferung von Ersatzfiltern für die Luftreinigungsgeräte des Landkreises Deggendorf
Los 1 - Gebiet Deggendorf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Ersatzfiltern für die Schulen im Gebiet Deggendorf - siehe Leistungsverzeichnis
Los 2 - Gebiet Osterhofen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Ersatzfiltern für die Schulen im Gebiet Deggendorf - siehe Leistungsverzeichnis
Los 3 - Gebiet Plattling
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Ersatzfiltern für die Schulen im Gebiet Plattling - siehe Leistungsverzeichnis
Los 4 - Gebiet Schöllnach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Ersatzfiltern für die Schulen im Gebiet Schöllnach - siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.