Sammlung. Transport und Übergabe von Rest- und Bioabfall in der Gemeinde Pullach i. Isartal Referenznummer der Bekanntmachung: PULLACH 2022-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pullach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pullach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung. Transport und Übergabe von Rest- und Bioabfall in der Gemeinde Pullach i. Isartal
Die Gemeinde Pullach i. Isartal liegt im Landkreis München und ist als entsorgungspflichtige Körperschaft für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle für die Einsammlung, den Transport und die Übergabe in eine vom Landkreis München vorgegebene Entsorgungsanlage zuständig.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Pullach vergibt die ausgeschriebenen Leistungen zum 01.08.2022 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung. Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt die Sammlung, Transport u. Übergabe von Rest- und Bioabfall. - Die Sammlung und den Transport von Rest- und Bioabfall zur Entsorgungs- bzw. Verwertungseinrichtung / Umladestation.- Die Gemeinde wird die Sammelleistung mit dem in der Ausschreibung formulierten Full-Service vergeben.- Die Restmüllbehälter mit 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l sind im Eigentum des Abfallverursachenden (Bürgerinnen/Bürger).- Die Lieferung von bestellten Rest-/Bioabfallsäcken nach den vertraglichen Vorgaben.- Die Bioabfallbehälter mit 80 l, 120 l und 240 l sind im Eigentum der Gemeinde Pullach i. Isartal. PHASE 1: Vollzug der Sammelleistung von Rest- und Bioabfall von Montag bis Donnerstag nach dem gemeindlichen Abfallkalender (siehe Anlage) mit mindestens einem EURO Norm 6 oder umwelttechnisch besserem Sammel-LKW. PHASE 2: Vollzug der Rest- und Bioabfallsammlung mit dem neuen wasserstoff- oder rein batterieelektrisch betriebenen Sammel-LKW im kompletten Gemeindegebiet Pullach i. Isartal. Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) max 180 Punkte:- Gesamtpreis: 100 Punkte- Nähe der Betriebsstätten zum Rathaus der Gemeine Pullach: 10 Punkte- Nähe der Betriebsstätten zu den Entladestellen: 10 Punkte- Konzept für Beschwerde- und Reklamationsmanagement: 10 Punkte- Qualifikationen: 5 Punkte- Bezahlung: 5 Punkte- Nachhaltigkeitsmaßnahmen: 10 Punkte- wasserstoffbetriebenen LKW: 30 Punkte oder rein elektrisch betriebenen LKW: 20 Punkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Türkheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 86842
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=1#cvd12=1#cvd13=1#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.