2W/22 GVS-Kaserne - Planung Verkehr sowie Ver- und Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2W/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
2W/22 GVS-Kaserne - Planung Verkehr sowie Ver- und Entsorgung
Die Stadt Trier beabsichtigt die Entwicklung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO auf dem Gelände der ehemaligen General von Seidel Kaserne. Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage von Trier- Euren unmittelbar an der Luxemburger Straße.
Ziel ist die Entwicklung eines innenstadtnahen attraktiven Gewerbegebietes.
Das Areal soll unter Mitwirkung der Stadtwerke Trier zu einem nachhaltigen, CO2-neutralen Zukunftspark entwickelt werden, der eine Kombination aus Dienstleistungsangebot und Handwerksbetrieben, verbunden mit einer hohen Aufenthaltsqualität aufweist.
Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist die Beauftragung zur Erbringung der Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Verkehrsplanung gemäß HOAI 2021 § 47 sowie den Leistungsphasen 1 - 9 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 § 43 (Wasserversorgung, Abwasser und Niederschlagswasser
Büro des AN, Besprechungen in Trier
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Erbringung der Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Verkehrsplanung gemäß HOAI 2021 § 47 sowie den Leistungsphasen 1 - 9 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 § 43 (Wasserversorgung, Abwasser und Niederschlagswasser).
Im Jahr 2009 haben die letzten Bundeswehreinheiten die General-von-Seidel-Kaserne im Westen der Stadt Trier an der Luxemburger Straße, zwischen den Ortslagen Euren und Zewen, verlassen. Das Gelände lag bis zum Jahr 2014 brach, bis es dann eine Zeitlang als Aufnahmelager für Asylsuchende und Flüchtlinge genutzt wurde.
Die Stadt Trier hat das Gelände zwischenzeitlich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben und beabsichtigt hier die städtebauliche Entwicklung eines ca. 10 ha großen Gewerbegebietes zur Ansiedlung neuer Unternehmen aber auch zur Verlagerung bereits in Trier ansässiger Betriebe, die Erweiterungs-/ Vergrößerungsbedarf haben. Vorgesehen ist die Schaffung eines Angebotes an Gewerbegrundstücken unterschiedlicher Größenordnungen für unterschiedliche Nutzungsanforderungen von Betrieben. Das geplante Erschließungssystem gewährleistet eine große Flexibilität für künftige Grundstückszuschnitte.
Der Grundsatzbeschluss zum Ankauf der Flächen wurde vom Rat der Stadt Trier am 07.02.2018 gefasst (Vorlage 015/2018), der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der Flächen am 06.10.2020 (Vorlage 412/2020).
In der Zwischenzeit wurden unter Federführung der Wirtschaftsförderung der Stadt Trier in Kooperation mit weiteren städtischen Fachämtern bereits einige planvorbereitende Unterlagen und Gutachten insbesondere hinsichtlich Artenschutz/ Grünordnung sowie verkehrlicher Erschließung und daraus resultierend ein städtebauliches Konzept erarbeitet.
Der überwiegende Teil des ursprünglichen Gebäudebestandes der Kasernennutzung wurde bereits abgebrochen. Ein Teil der Gebäude soll jedoch erhalten bleiben, da die vorherige Nutzung ideal für eine künftige Büronutzung geeignet ist und die Lage der einzelnen Gebäude sowie der Zustand der jeweiligen Gebäude eine wirtschaftliche Sanierung ermöglichen. Um welche Gebäude es sich dabei handelt, kann dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten städtebaulichen Konzept entnommen werden.
Eine bestehende Halle am nordwestlichen Plangebietsrand soll künftig als Standort für die Nutzung durch die freiwilligen Feuerwehren Euren und Zewen sowie die Hundestaffel der Berufsfeuerwehr Trier dienen. Zudem ist geplant, Katastrophenschutzkomponenten, welche für Starkregen- / Hochwasserereignisse mit schnell ansteigenden Wasserpegeln in der Beschaffung sind, dort unterzustellen.
Die Planungsleistung des AN wird durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Trier betreut. Für die Projektsteuerung ist die Stadtwerke Trier Immobilien - Servicegesellschaft mbH zuständig.
Integriertes Quartierskonzept
Im Auftrag der Stadtverwaltung Trier erarbeitet die Stabsstelle Unternehmensentwicklung der SWTAöR derzeit ein integriertes Quartierskonzept für das Areal der ehemaligen General-von-Seidel-Kaserne. Dabei soll der Fokus auf einer integrierten, ganzheitlichen Betrachtung der Themenfelder Wärme, Strom, Mobilität und Digitalisierung liegen, die unter Ausnutzung der entstehenden Synergien zu einer Stärkung der spezifischen Qualitäten des Standorts beitragen soll.
Verfahrensablauf
1. Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden auf
Grundlage des Teilnahmeantrags und der Eignungskriterien gemäß EEE
2. Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes
3. Bietergespräch mit Vorstellung des Projektteams sowie der Beantwortung der einzelnen
Zuschlagskriterien sowie einer Verhandlungsrunde
4. Beauftragung der Planungsleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2W/22 GVS-Kaserne - Planung Verkehr sowie Ver- und Entsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und die Eigenerklärung, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben, einzureichen. Relevante Anlagen sind beizufügen.
Formlose Bewerbungen sowie nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen bleiben bei der Bewerberauswahl unberücksichtigt. Das Fehlen des Teilnahmeantrags oder der Eigenerklärung bzw. das Fehlen einer rechtskräftigen Unterschrift auf Teilnahmeantrag und Eigenerklärung führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Außer den geforderten Erklärungen und Referenzen sollen keine weiteren Unterlagen bei der Bewerbung übermittelt werden (Honorarangebot erst im Verhandlungsverfahren).
Im Verfahrensablauf können vom Auftraggeber bei Bedarf Bescheinigungen über benannte Referenzprojekte und Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen nachgefordert werden.
Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Sowohl Einzelunternehmen als auch Bewerber- / Bietergemeinschaften können am Verhandlungsverfahren teilnehmen.
Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerbergemeinschaften, die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Bewerbergemeinschaftserklärung“) abzugeben und darin alle Mitglieder aufzuführen und den bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Die Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerber- / Bietergemeinschaften reichen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag und eine gemeinsame Referenzprojektliste ein, aber jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft gibt eine eigene Eigenerklärung ab.
Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen an Bewerber- / Bietergemeinschaften (auch als Nachunternehmer bzw. im Sinne von Eignungsleihe) sind unzulässig und haben den Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber- / Bietergemeinschaften zur Folge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.