Qualifizierungsmaßnahme "MitSprache zum Job für Männer" Referenznummer der Bekanntmachung: 69/2022
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungsmaßnahme "MitSprache zum Job für Männer"
Qualifizierungsmaßnahme für Männer mit Flucht-/Migrationshintergrund
„MitSprache zum Job für Männer“
Vorgesehen ist die Durchführung einer Maßnahme, die Männer mit Migrations- oder Fluchthintergrund und Leistungsberechtigung SGB II, AsylBLG oder SGB VIII durch nachhaltige Stärkung des allgemeinen Sprach-erwerbs sowie Erwerb kultureller und digitaler Grundkompetenzen auf eine Erwerbstätigkeit vorbereitet.
Die Gesamtmaßnahme hat eine Laufzeit vom 01.12.2022 bis 30.11.2023.
Es sind zwei Durchgänge zu je ca. 6 Monaten durchzuführen.
Pro Durchgang sind 15 Maßnahmeplätze einzurichten (Vergütungsgarantie je Durchgang für 8 Plätze). Der genaue Aufbau der Maßnahme ist der Konzeption des Auftragnehmers überlassen.
Der Durchführungsort muss sich im Hochtaunuskreis befinden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Vorgesehen ist die Durchführung einer Maßnahme, die Männer mit Migrations- oder Fluchthintergrund und Leistungsberechtigung SGB II, AsylBLG oder SGB VIII durch nachhaltige Stärkung des allgemeinen Spracherwerbs sowie Erwerb kultureller und digitaler Grundkompetenzen auf eine Erwerbstätigkeit vorbereitet..
Durch ein aufsuchendes Coaching sollen die Familien oder (bei alleinstehenden Männern) das direkte soziale Umfeld der Teilnehmer in den Prozess eingebunden werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ein aufsuchendes mobiles Coaching anzubieten, welches besonders kultur- und gendersensibel auf die Zielgruppe ausgerichtet ist.
Die Absolvierung eines Praktikums ist während der Maßnahme verpflichtend.
Die Betriebe müssen im Tagespendelbereich der Wohnorte der Teilnehmerinnen liegen und von ihnen in Anlehnung an die Zumutbarkeitsregelung gemäß § 140 Abs. 4 SGB III mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit
Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
• Nachweis der Leistungsfähigkeit/ Eignungsnachweis (Anlage III-5) inkl.
o Nachweise für Unfall- und Haftpflichtversicherung des Bieters,
o Nachweis der Rechtsform des Bieters,
o Nachweis der Maßnahmenräumlichkeiten (Anschrift) soweit bereits bekannt,
o Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm,
o Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung,
o Zertifizierung nach der AZAV von einer sog. Fachkundigen Stelle,
o Kostenkalkulation der Maßnahme.
Zusätzlich muss der Bieter, der den Auftrag für die Maßnahme erhält, die zwingend notwendige Trägerzulassung für Gruppenmaßnahmen gem. §§ 176 ff Drittes Sozialgesetzbuch/Arbeitsförderung (SGB III) i. V. mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dem Auftraggeber schriftlich nachweisen bzw. durch die Bestätigung der entsprechenden Beantragung nachweisen, dass er bis zum Maßnahme-Start darüber verfügen wird.
Falls die Vorlage einzelner Nachweise von einer Auftragsvergabe abhängig ist, bitten wir, dies im Angebot zu vermerken; deren Vorlage ist dann im Falle einer Auftragserteilung nachzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 HVTG (Tariftreue, Mindestlohn) in Textform zu erklären und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage III-4) abzugeben.
Die Bieter geben zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab (Anlage III-10).
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist
von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
•Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
•Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
•Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
•Bankauskünfte, Bankerklärungen.
•Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
•Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
•Eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden).
•Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service- / Wartungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind.
•Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)