Bekanntgabe: Rahmenvertrag Planungsleistungen Medientechnik, Lichttechnik. Akustik Referenznummer der Bekanntmachung: 72/202207
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntgabe: Rahmenvertrag Planungsleistungen Medientechnik, Lichttechnik. Akustik
Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich der Medientechnikplanung, Lichtplanung und Akustikplanung für Neu- und Umbaumaßnahmen Goethe-Institute (Veranstaltungssäle, Seminarräume und Räume mit medientechnischer Ausstattung)
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München Die Leistung soll an verschiedenen Goethe-Instituten in Europa erbracht werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Vertragsbedingungen für den Abschluss eines Rahmenvertrages (Fachplaner Rahmenvertrag Medientechnik). Gegenstand des Rahmenvertrages wird die Erbringung von Prüfungs-, Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich der Medientechnikplanung, Lichtplanung und Akustikplanung für die Ausgestaltung der Veranstaltungsbereiche für zukünftige Projekte und bestehende Liegenschaften des Goethe-Instituts im In- und Ausland sein. Die konkrete Projektbeauftragung erfolgt durch Abruf durch den Auftraggeber, die Leistungen werden nach den Bedingungen des Rahmenvertrages erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Planungsleistungen Medientechnik, Lichttechnik, Akustik
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXR10H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland