ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Außendämmputzarbeiten und angelagerte Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000608
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt b. Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Adresse des Beschafferprofils: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Außendämmputzarbeiten und angelagerte Malerarbeiten
Neustadt bei Coburg
Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen. Die Leistungsbeschreibung umfasst die Ausführung aller Außenputzarbeiten an der Außenseite der Fassade, alle weiteren Putzarbeiten (Ausbesserung von Fehlstellen, Anputzarbeiten Sandstein) sowei nachgelagerte Malerarbeiten die jeweils auf den Systemaufbauten der Vorleistung beruhen. Die Leistungen Putzarbeiten umfassen im Wesentlichen die Baustelleeinrichtung. Die Hauptleistung besteht im Aufbringen eines Außenputzes für Fassaden auf mehr als 2000m² im Systemaufbau. Unterschiedliche Einbausituationen und Untergründe sind vorhanden. Aufgrund der Größe des Auftrags wird davon ausgegangen, dass der AN mit mehren Trupps gleichzeitig starten muss. Es sind über 150 Fenster zum Anputzen. Die Leistungen Malerarbeiten umfassen im Wesentlichen die Schutzmaßnahmen sowie die im Voraus beschriebenen dazugehörigen Endbehandlungen durch die Oberflächenbeschichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Außendämmputzarbeiten und angelagerte Malerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neustadt bei Coburg
Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen. Die Leistungsbeschreibung umfasst die Ausführung aller Außenputzarbeiten an der Außenseite der Fassade, alle weiteren Putzarbeiten (Ausbesserung von Fehlstellen, Anputzarbeiten Sandstein) sowei nachgelagerte Malerarbeiten die jeweils auf den Systemaufbauten der Vorleistung beruhen. Die Leistungen Putzarbeiten umfassen im Wesentlichen die Baustelleeinrichtung. Die Hauptleistung besteht im Aufbringen eines Außenputzes für Fassaden auf mehr als 2000m² im Systemaufbau. Unterschiedliche Einbausituationen und Untergründe sind vorhanden. Aufgrund der Größe des Auftrags wird davon ausgegangen, dass der AN mit mehren Trupps gleichzeitig starten muss. Es sind über 150 Fenster zum Anputzen. Die Leistungen Malerarbeiten umfassen im Wesentlichen die Schutzmaßnahmen sowie die im Voraus beschriebenen dazugehörigen Endbehandlungen durch die Oberflächenbeschichtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die zusätzlich notwendigen Leistungen betreffen die denkmalgeschützten Fassaden. Aufgrund von bisher nicht berücksichtigten Unebenheiten im Bestandsmauerwerk ist eine zusätzliche Ausgleichsschicht notwendig. Die Unebenheiten wurden erst zu Beginn der Ausführung nach den Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer augenfällig. Diese Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Außenputzarbeiten benötigt. Die Leistungen Hauptauftrag und geplanter Nachtrag lassen sich nicht eindeutig anhand von Leistungsgrenzen trennen. Die Leistungen des Nachtrags sind unmittelbar mit dem Hauptauftrag verbunden.
Das Bauvorhaben steht unter anderem aufgrund zeitlicher Zwänge durch den Fördergeber und anfallende Auslagerungskosten der Schule unter erheblichem zeitlichem Druck. Ein erneutes Vergabeverfahren würde die Arbeiten auf unbestimmte Zeit verzögern. Damit würden weiter einbindende Gewerke ebenfalls zeitlich kollidieren und weiterer Termin- und Kostendruck wäre unvermeidlich. Die Leistungen des Nachtrags sind unmittelbar mit dem Hauptauftrag verbunden. Hier würde sich dann eine Mängelfeststellung sehr schwer umsetzen lassen. Eine eindeutige Beweisführung wäre bei einem Konstrukt mit zwei ausführenden Firmen unmöglich und im Hinblick auf die Gewährleistungsübernahme unzumutbar.