Objektplanung Erweiterung und Umbau Kindertagesstätte "Villa Regenbogen"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wartenberg
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.langenpreising.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Erweiterung und Umbau Kindertagesstätte "Villa Regenbogen"
Die Gemeinde Langenpreising möchte die bestehende Kindertageseinrichtung „Villa Regenbogen“ erweitern. Das Bestandsgebäude wurde im Jahr 2011 neu bezogen. Mittlerweile sind Gruppen für Kinderkrippe und Kinderhort hinzugekommen. Zur Sicherstellung des künftigen Betreuungsbedarfs ist eine Erweiterung unumgänglich und soll bis zum 01.09.2024 abgeschlossen sein. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für die Erweiterung und ggfs. den Umbau des Bestandes nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 (Leistungsphasen 1 - 9). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht jeweils nicht.
Langenpreising
S.o. II.1.4
Bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanaforderungen erfüllen erfolgt die Auswahl von 4 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Fachkraft Leistungsphasen 1- 5
1. Persönliche Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Art der Baumaßnahme:
- Erweiterung: 2 Punkte
Honorarzone:
- III oder höher 2 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
- Kindertagesstätte 5 Punkte
- Energiestandard EH 40 oder höher 2 Punkte
Persönlicher Leistungsbereich:
- Leistungsphase 1: 1 Punkt
- Leistungsphase 2: 2 Punkte
- Leistungsphase 3: 2 Punkte
- Leistungsphase 4: 1 Punkt
- Leistungsphase 5: 2 Punkte
Baukosten:
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) bis 1 Mio. €: 1 Punkt
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) bis 2 Mio. €: 2 Punkte
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) über 2 Mio. €:3 Punkte
B) Fachkraft Leistungsphase 8
1. Persönliche Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Art der Baumaßnahme:
- Erweiterung: 2 Punkte
Honorarzone:
- III oder höher 2 Punkte
Baukosten:
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) bis 1 Mio. €: 1 Punkt
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) bis 2 Mio. €: 2 Punkte
- Baukosten (KG 300 und 400 brutto) über 2 Mio. €:3 Punkte
C) Anzahl der heute angestellten Architekten und Bauingenieure, die im Be-reich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
- 2 Architekten: 1 Punkt
- 3 Architekten/Bauing. 2 Punkte
- 4 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Objektplanung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Al-ternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
zu A): 300.000 € brutto im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der ent-sprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung der Fachkraft, die die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 5 nach § 34 HOAI persönlich und hauptverantwortlich erbringt unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von max. 3 persönlichen Referenzprojekte in den Jahren 2014 – bis heute (sie-he Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte bei denen die Leistungsphase 5 im genannten Zeitraum abgeschlossen wurde; die gleiche Nutzungsart ist nicht Zulassungsvoraussetzung. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes, b) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung/Erweiterung), c) Honorarzone, d) persönlicher Leistungsumfang (Leistungsphasen), e) Leistungszeit/Abschluss Leistungsphase 5, f) Energiestandard, g) Baukosten (Kostengruppen 300-400), h) gefördertes Projekt, i) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
B) Benennung der Fachkraft, die die Leistungen der Leistungsphase 8 nach § 34 HOAI (Objektüberwachung) persönlich und hautverantwortlich erbringt unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von max. 3 persönlichen Referenzprojekte in den Jahren 2012 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte bei denen die Leistungsphase 8 im o.g. Zeitraum abgeschlossen wurde; die gleiche Nutzungsart ist nicht Zulassungsvoraussetzung. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes, b) Art der Maßnahme (Neu-bau/Umbau/Sanierung/Erweiterung), c) Honorarzone, d) persönlicher Leistungsumfang, e) Leistungszeit/Abschluss Leistungsphase 8, f) Baukosten (Kostengruppen 300-400), g) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
C) Anzahl der in den letzte 3 Jahren und heute angestellten Architekten und Bauingenieure, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
zu A): Die für die Leistungsphasen 1 – 5 benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt über eine Erweiterung mit vergleichbaren Planungsanforderungen (HZ III) und Kosten in Höhe von € 2 Mio. brutto (Kostengruppen 300 und 400) vorweisen. Bei den Referenzprojekten müssen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 – 5 hauptverantwortlich erbracht worden sein.
Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die nach A) benannte Person bereit und in der Lage ist, die Planungsleistungen persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen (siehe Formular Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer); die persönliche Leistungspflicht der benannten Person wird vertraglich festgeschrieben (siehe Ergänzende Vertragsbedingungen).
zu B): Die für die Leistungsphasen 8 benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt über einen Erweiterungsbau mit vergleichbaren Planungsanforderungen und Kosten in Höhe von € 2 Mio. brutto (Kostengruppen 300 und 400) vorweisen. Bei den Referenzprojekten müssen die Leistungen der Leistungsphase 8 haupt-verantwortlich erbracht worden sein.
Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die nach B benannte Person bereit und in der Lage ist, die Planungsleistungen persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen (siehe Formular Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer); die persönliche Leistungspflicht der benannten Person wird vertraglich festgeschrieben (siehe Ergänzende Vertragsbedingungen).
zu C): Es müssen mindestens 2 Architekten angegeben werden können.
Architekten nach § 75 Abs. 1/3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).