Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003456
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Nachweis über die Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.