Lutherhaus 2024 Technische Ausrüstung AG 1- 3 und 8 der LP 1 - 9 nach §§ 53 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 03_LH 2024 TGA HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.martinluther.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Lutherhaus 2024 Technische Ausrüstung AG 1- 3 und 8 der LP 1 - 9 nach §§ 53 ff HOAI
Ziel der Baumaßnahme ist, das Lutherhaus als authentischen Ort bedeutender europäischer Geschichte zu erhalten und gleichzeitig die bauseitigen Voraussetzungen zu schaffen, um das Lutherhaus zu einem energieeffizienten, konservatorisch angemessenen und inklusiven Museum umzugestalten. Dies beginnt mit der Schaffung eines neuen Entrees, über Dämm- und Schutzmaßnahmen bis hin zu der Schaffung technischer Voraussetzungen für innovative Modelle der musealen Teilhabe.
Planung der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 - 9 nach § 53 ff. HOAI
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Stiftungsweit besteht eine Gebäudeleittechnik die Integration des Lutherhauses ist Bestandteil der Planungsaufgabe.
Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4
- Stufe 2: Leistungsphase 5 - 8
- Stufe 3: Leistungsphase 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lutherhaus 2024 Technische Ausrüstung AG 1- 3 und 8 der LP 1 - 9 nach §§ 53 ff HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in abgefordert und sind zu erklären/abzugeben. Die Formblätter zur Einreichung des Angebotes stehen im PDF-Format zur Verfügung. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher
Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es
gilt die Textform nach § 126b BGB. Das Angebot ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Angebote die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang
auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen /Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Vergabeportall inelektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) Saleg) zu richten.Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.