Miete von Druck- u. Kopiersystemen für die Kreisverwaltung SÜW und die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2022-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suedliche-weinstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Druck- u. Kopiersystemen für die Kreisverwaltung SÜW und die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Miet- und Wartungsvertrag für 60 Monate
Miet- und Wartungsvertrag für 60 Monate - Verwaltung
Landau in der Pfalz
Los 1 - Verwaltung: Miete und Wartung von ca. 50 Geräten mit einem Jahres-Druckvolumen von ca. 465.000 Seiten Farbe und 3,5 Mio. Seiten s/w
Miet- und Wartungsvetrag für 60 Monate - Schulen
Annweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Landau, Maikammer, Neustadt-Hambach
Los 2 - Schulen: Miete und Wartung von ca. 38 Geräten mit einem Jahres-Druckvolumen von ca. 116.000 Seiten Farbe und 3,2 Mio. Seiten s/w
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass er in das Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes eingetragen ist und Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen die folgenden Nachweise vorzulegen:
- gültige Gewerbeanmeldung
- gültiger Berufs-/ Handelsregisterauszug
- gültige Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin folgendes anzugeben bzw. zu erklären:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgender Nachweis vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) ist vorzulegen.
Der Bieter hat darin folgendes anzugeben bzw. zu erklären:
- dass er in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
- dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
- dass die eingesetzten Mitarbeiter die Qualifizierung bzgl. der Einrichtung, Inbetriebnahme und Wartung der angebotenen Geräte besitzen
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Qualifizierung der eingesetzten Mitarbeiter bzgl. der Einrichtung, Inbetriebnahme und Wartung der angebotenen Geräte vorzulegen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
- dass keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen (Formblatt 124 LD)
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (Formblatt 124 LD)
- Mustererklärung 1 und/oder 3 nach dem LTTG Rheinland-Pfalz
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland
- Prüfzeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sicherheits- und Umweltdatenblätter für die angebotenen Geräte über die Einhaltung der EN, DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln in der jeweils gültigen Fassung zur Zeit der Angebotsabgabe
- Nachweis, dass die Anforderung nach RAL-UZ 205 oder RAL-UZ 219 "Blauer Engel" erfüllt sind
- Nachweis, dass die Geräte "Energy-Star" zertifiziert sind
- Nachweis, dass die Geräuschemissionen in Betrieb und Bereitschaft den Regelungen nach ISO 7779 und ISO 9296 oder RAL-UZ 205 entsprechen
- Nachweis, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte für Feststäube sowohl für den einatembaren Staub (E-Staub), als auch für den alveolengängigen Staub (A-Staub) nach TRGS 900 eingehalten werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland