Lieferung, Installation und Konfiguration von technischer Ausstattung für Schulen "DigitalPakt" Schule 2019 - 2024 (Lose 1-3) Referenznummer der Bekanntmachung: 25a/22 VG-L-E-Lö
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenwerda
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Konfiguration von technischer Ausstattung für Schulen "DigitalPakt" Schule 2019 - 2024 (Lose 1-3)
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda beschafft im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule 2019-2024 diverse Computertechnik inkl. der notwendigen Einrichtung für 3 Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde.
Da die Zuwendungshöhe begrenzt ist und begründet der allgemeinen Marktsituation, kann es zu einer geringen Veränderung der Stückzahlen kommen.
Alle Angaben entnehmen Sie den Leistungsbeschreibungen der Lose 1 bis 3.
Technik
Verbandsgemeinde Liebenwerda Markt 1 04924 Bad Liebenwerda Grundschulzentrum Robert Reiss
Riesaer Straße 5 - 7
04924 Bad Liebenwerda
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Grundschule Mühlberg/Elbe
An der Postsäule 10 - 12
04931 Mühlberg/Elbe
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Grundschule "Erich Schindler"
Wahrenbrück
Zinsdorfer Straße 6
04924 Uebigau-Wahrenbrück
3 Server
3 USV
123 PC's
123 Monitore
18 Laptop inkl. Zubehör
18 Beamer
11 Dokumentenkamera
1 Laptopwagen
sowie
Montage und Einrichtung (Netzwerkinfrastruktur, Server, Client, Benutzergruppen/-konten, Inbetriebnahme, Grundlageneinweisung Vorort) und Übergabe einer jeweilig detaillierten Konfigurationsdokumentation
(Die Auflistung entspricht der Gesamtanzahl für alle 3 Grundschulen, welche bei Anlieferung entsprechend aufgeteilt wird.)
Es handelt sich um eine zweckgebundene Zuwendung (Fördermittel), welche auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019-2024 (DigitalPakt-Richtlinie) vom 31. Juli 2019 und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt wird.
Infrastruktur
Verbandsgemeinde Liebenwerda Markt 1 04924 Bad Liebenwerda Grundschulzentrum Robert Reiss
Riesaer Straße 5 - 7
04924 Bad Liebenwerda
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Grundschule Mühlberg/Elbe
An der Postsäule 10 - 12
04931 Mühlberg/Elbe
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Grundschule "Erich Schindler"
Wahrenbrück
Zinsdorfer Straße 6
04924 Uebigau-Wahrenbrück
60 WLAN-System
4 Gigabit-Switch
1 Dual WAN Router
2 Router inkl. Content-Filter
sowie
Montage und Einrichtung (Netzwerkinfrastruktur, Inbetriebnahme, Grundlageneinweisung Vorort und Übergabe einer detaillierten Konfigurationsdokumentation)
(Die Auflistung entspricht der Gesamtanzahl für alle 3 Grundschulen, welche bei Anlieferung entsprechend aufgeteilt wird.)
Es handelt sich um eine zweckgebundene Zuwendung (Fördermittel), welche auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019-2024 (DigitalPakt-Richtlinie) vom 31. Juli 2019 und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt wird.
interaktive Displays
Verbandsgemeinde Liebenwerda Markt 1 04924 Bad Liebenwerda Grundschulzentrum Robert Reiss
Riesaer Straße 5 - 7
04924 Bad Liebenwerda
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Grundschule Mühlberg/Elbe
An der Postsäule 10 - 12
04931 Mühlberg/Elbe
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Grundschule "Erich Schindler"
Wahrenbrück
Zinsdorfer Straße 6
04924 Uebigau-Wahrenbrück
18 interaktive Displays
sowie
Montage und Einrichtung (Inbetriebnahme, Grundlageneinweisung Vorort)
(Die Auflistung entspricht der Gesamtanzahl für alle 3 Grundschulen, welche bei Anlieferung entsprechend aufgeteilt wird.)
Es handelt sich um eine zweckgebundene Zuwendung (Fördermittel), welche auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019-2024 (DigitalPakt-Richtlinie) vom 31. Juli 2019 und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise
- Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
- Ist ein Unternehmen präqualifiziert, ist zwingend die Präqualifizierungsnummer anzugeben (auch für Nachunternehmer)
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren
-Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - bei einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen
- Ist ein Unternehmen präqualifiziert, ist zwingend die Präqualifizierungsnummer anzugeben (auch für Nachunternehmer)
- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Angabe von mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (siehe Referenzblatt)
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
- Ist ein Unternehmen präqualifiziert, ist zwingend die Präqualifizierungsnummer anzugeben (auch für Nachunternehmer)
- ausführliche Beschreibung/Unterlagen über die angebotenen Artikel
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z.B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen
Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet
auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine
Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Geschäftssprache: deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen:
Aufklärungsfragen oder Hinweise sind bis spätestens 03.08.2022 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen oder Hinweise erfolgt bis zum 04.08.2022.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJJRVMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.