274 SE Videolaryngoskop Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC NC011 7A727

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

274 SE Videolaryngoskop

Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC NC011 7A727
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33120000 Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Festbeauftragung: Lieferung von insgesamt 194 SE Videolaryngoskop nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.2

Optional: Lieferung von bis zu 80 SE Videolaryngoskop nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.2

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Gronau, Epe, Westfalen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Festbeauftragung: Lieferung von insgesamt 194 SE Videolaryngoskop nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

Optional: Lieferung von bis zu 80 SE Videolaryngoskop nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Lieferung von bis zu 80 SE Videolaryngoskop nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

max. 500 Wörter:

Das Videolaryngoskop des Typs C-MAC Pocket Monitor ist essentieller Bestandteil in allen Systemen der Rettungskette. In dieser Beschaffung wird der Bedarf der Projekte LKW 2 t tmil gl geschl. BAT, Luftlanderettungsstation (LLRS), Luftlanderettungszentrum Spezialeinsatz (Kernelemente Basismodul) und dem für alle Systeme erforderlichen Einsatzaustauschvorrat zusammengefasst. Alle diese Elemente sind Teil der Rolle 1 bzw. Rolle 2 der Rettungskette oder bilden den Einsatzaustauschvorrat für diese. Die in Rede stehenden Systeme sind in Gänze Material zur Erfüllung der internationalen Pflichten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der NATO im Rahmen der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) 2023 bzw. Teil der Ausstattung der bereits zur Verstärkung der Ostflanke abgerufenen NATO Response Force (NRF).

Die Versorgung und der Transport von Patienten sind stets zeitkritisch. Die Vorgabe des Modells des zu beschaffenden Videolaryngoskops dient zum einen der Patientensicherheit und zum anderen der Zeitersparnis zur Lebensrettung bzw. der Verhinderung dauerhafter gesundheitlicher Schäden der zu versorgenden Patienten. Die Einhaltung von Zeitlinien, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Traumaversorgung gewonnen wurden, sind entscheidend für das Überleben und die Begrenzung von gesundheitlichen Folgeschäden. Umgekehrt gefährdet eine Nichteinhaltung der Zeitlinien Leib und Leben des zu versorgenden Soldaten. Auf diesen Erkenntnissen beruht die taktische operative Einsatzplanung.

Nicht weniger relevant als die schnelle Versorgung des Patienten ist der Faktor des Schutzes von (Behandlungs-)Personal und Material. Maßnahmen wie die Sicherung der Atemwege müssen in aller Regel entweder außerhalb oder aber zumindest im stehenden Fahrzeug erfolgen. In dieser Phase steigt das Risiko für Leib und Leben des behandelten Personals, aber auch der mit der Sicherung betrauten Soldaten immens, da stehende Ziele leicht aufgeklärt und attackiert werden können.

Weiterhin ist es entlang der Rettungskette zwingende Voraussetzung, dass der Empfänger des Patienten dem übergebenden Team die Sanitätsmaterialien in identischer Form wieder zur Verfügung stellen kann. Da auf den Fahrzeugen bzw. Luftfahrzeugen aus Platz und Gewichtsgründen keine Redundanzen mitgeführt werden können, ist es essenziell, dass alle Transportmittel und Behandlungseinrichtungen im Kernbereich mit identischen Produkten ausgestattet sind. Der Ausfall des Videolaryngoskops bedeutet den Verlust der Fähigkeit zur Sicherung der Atemwege, was für das Rettungsmittel eine nicht mehr gewährleistete Einsatzbereitschaft bedeutet.

Aus fachtechnischer Bewertung heraus musste die Beschaffung des Videolaryngoskops modellgebunden erfolgen. Dies begründet sich zusammengefasst vor allem in dem Punkt der deutlich höheren Patientensicherheit und somit dem Schutz von Leib und Leben. Ergänzt wird dies von folgenden Faktoren:

• Schutz der Anwender durch psychische Folgeschäden aufgrund von Fehlbehandlung,

• Möglichkeit der sofortigen Nutzung ohne Integrationsaufwand,

• Keine Notwendigkeit der Durchführung von Zertifizierungen von Personal und Material

• Ersparnis bzgl. der Anpassung der technischen Dokumentation

• Uneingeschränkten Möglichkeit zur Nutzung in den anderen Systemen nach Ende der Nutzungsdauer.

Eine Beschaffung der benötigten Geräte war ausschließlich bei Fa. Karl Storz SE & Co. KG möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

274 SE Videolaryngoskop

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2

GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 GWB Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2022

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