Niedersachsen Ports Brake Referenznummer der Bekanntmachung: 1RV22-1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake (Unterweser)
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://abruf.bi-medien.de/D447340672
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nports.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.bi-medien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sektorenauftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sektorentätigkeit im Bereich Hafeninfrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Niedersachsen Ports Brake

Referenznummer der Bekanntmachung: 1RV22-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Seit dem 01.07.2004 gelten für den Seehafen Brake die internationalen Anforderungen nach dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code). Hierzu wurde das Hafengebiet mit einer Zaunanlage umgeben und entsprechende Zugänge für den Personen-, Straßen- und Eisenbahnverkehr geschaffen. Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage des Seehafen Brake und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Hafenanlagen des Seehafens Brake erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser.

Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage des Seehafen Brake und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen umfassen folgende Teilbereiche:

a) Werk- und Objektschutz

Kontrolle und Überwachung des Seehafens Brake mit zwei Gates für den Personen- und Straßenverkehr (Zentral- und Südgate), einer Bedarfszufahrt für Personen-, Straßen- und Eisenbahnverkehr am Binnenhafen sowie fünf Eisenbahnzugängen im Rahmen der Umsetzung des ISPS-Codes.

b) Pförtnerdienst

Personen-, Fahrzeug-, Eingangs- und Ausgangskontrollen (vor Ort bzw. mittels Videoüberwachung und/oder

Sprechstelle), Diebstahlschutz, Überwachung der Sicherheit und Ordnung.

c) Datenabgleich

Datenabgleich mit den von den angesiedelten Umschlagsunternehmen angemeldeten Personen und

Fahrzeugen.

d) Schutzdienst

Wachdienst, täglicher Streifendienst (Häufigkeit divergierend je nach Gefahrenstufe), Zaunüberwachung,

Aufsicht und Begleitschutz.

e) Sicherungsdienst, Schadenabwehr

Alarmdienst, Annahme und Auswertung von Alarmen sowie Einleitung von Maßnahmen.

f) Bewirtschaftung der Wachgebäude.

Die einzelnen Aufgaben sind im Einzelnen in einer besonderen Arbeitsanweisung festgelegt, welche den Bietern in um besonders sicherheitsrelevante, aber nach Auffassung von Niedersachsen Ports nicht kalkulationserhebliche Angaben gekürzter Fassung mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Nach Zuschlagserteilung wird der (dann) Auftragnehmer selbstverständlich die ungekürzte Arbeitsanweisung erhalten. Niedersachsen Ports behält sich vor, diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Neben dem normalen Schichtbetrieb ist eine Sicherheitskraft in 24-stündiger Rufbereitschaft an 7 Tagen der Woche vorzuhalten.

Die Rufbereitschaft hat ab telefonischer oder schriftlicher (auch per E-Mail oder Telefax) Mitteilung von Niedersachsen Ports innerhalb von max. 1 Stunde arbeitsbereit vor Ort zu sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 31/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB

1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft (nachfolgend zusammenfassend "Bieter genannt) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 1 GWB).

2. Bei einem Zusammenschluss müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

3. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied einer Bietergemeinschaft sein. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes durch die Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften

- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass für die Abgabe des Angebots in Umsetzung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) Erklärungen zur Tariftreue gem. § 4 NTVergG und über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsverordnung (NKernVO) gefordert werden. Diesbezüglich ist Niedersachsen Ports auch verpflichtet, besondere Ausführungsbedingungen festzulegen. Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichtvorliegen der geforderten Erklärungen nach Anforderung von Niedersachsen Ports sowie die Weigerung unangemessen niedrige Angebotspreise aufzuklären gem. NTVergG zum Ausschluss eines Angebotes führt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/08/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/08/2022
Ortszeit: 11:00
Ort:

Ort: Online,

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und deren Bevollmächtige sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

voraussichtlich Sommer 2026

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vergabeunterlagen in elektronischer Form:

Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).

Kommunikation:

Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.

Angebotsabgabe:

Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!

Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.

Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447340672 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.

Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.

1. Die hier zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen werden von Niedersachsen Ports als „kritische Aufgaben" i.S.d. § 47 SektVO definiert. Diese sind von dem (dann) Auftragnehmer selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig.

Soweit Eignungsnachweise (insbesondere Referenzen) gefordert werden, die maßgeblich auch die vorstehend definierten kritischen Aufgaben umfassen, ist diesbezüglich ein Rückgriff auf Drittunternehmer ebenfalls nicht zulässig.

2. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) darauf hinzuweisen.

3. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.

4. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.

5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. lmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2022

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