Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau einer Schule und einer Dreifeldsporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 193-503495
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eutin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Freianlagen für den Neubau einer Schule und einer Dreifeldsporthalle
Die Stadt Eutin beabsichtigt die Errichtung eine Grundschule einschließlich zweier Förderzentren sowie einer Dreifeldsporthalle auf dem Grundstück der Grundschule "Am kleinen See" in Eutin (Außenstelle der Gustav-Peters-Schule Eutin) sowie weiteren angrenzenden Grundstücken. Die zu erstellenden Planung bezieht sich auf ein Gebäude bzw. eine Gebäudeensemble mit einer Nutzungsfläche (NUF) von ca, 5.000 qm (Schule) bzw. ca. 2.150 qm für die Dreifeldsporthalle. Hinzu kommt die Planung der Freianlagen (Pausen- und Sportflächen, KfZ- und Fahrrafabstellflächen) sowie ggf. (abhängig vom Entwurfskonzept) die Planung zur Umverlegung eines Übungsplatzes der Verkehrswacht.
Die zu erstellende Planung muss eine beabsichtigte stufenweise Realisierung berücksichtigen.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) und § 38 HOAI (Freianlagen), ggf. stufenweise, zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn die Ausloberin das Projekt nicht realisiert
Es wird zunächst ein nichto!ener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt.
Der Wettbewerb richtet sich an ArchitektInnen in Zusammenarbeit mit FreianlagenplanerInnen als Nachunternehmerinnen oder in Bewerbenden-, dann Bietenden- und Arbeitsgemeinschaft.
Die Ausloberin wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beauftragung zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots au!ordern und nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage eines entsprechenden Vertragsentwurfes Auftragsgespräche führen. Sollten diese Auftragsgespräche nicht zu einer Beauftragung führen, wird die Ausloberin alle Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots und der genannten Eignungsnachweise au!ordern und mit ihnen Auftragsgespräche führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt.
— Entwurfsidee,
— Städtebauliche bzw. räumliche Bezüge,
— Gestaltung der Baukörper und Freiräume sowie Aufteilung
— Innere und äußere Erschließung,
— Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Nachhaltigkeit und Energiee"zienz,
— Funktionalität.
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb.
Die Auftragsvergabe wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien erfolgen:
— Höhe des Honorarangebots (mind. 30 %),
— Wettbewerbsergebnis (mind. 50 %),
— weitere qualitätsbezogene Kriterien wie Organisation, Zeitplanung/Projektteam (bis zu 20 %).
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.staab-architekten.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.atelier-loidl.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der/die AntragstellerIn den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der AuftraggeberIn nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland