Erweiterung der Ausstattung der Grund- und Mittelschule Landau nach DigitalPakt Schule 2019-2024 dBI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a.d. Isar
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Ausstattung der Grund- und Mittelschule Landau nach DigitalPakt Schule 2019-2024 dBI
Erweiterung der Ausstattung mit PCs, Medientechnik und Netzwerktechnik
Los 6 DigitalPakt Apple
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Da die Schulen bereits über eine große Anzahl an Geräten von Apple verfügen, sollen weitere Geräte dieses Herstellers zum Einsatz kommen. Beschafft werden sollen 22x Apple iMac, 24" und 11x USB-Laufwerk. Des Weiteren sollen Sie über einen vorhandenen iPad-Manager konfiguriert und betreut werden.
Aus Sicht der Vergabe möchten wir darauf hinweisen, dass die zu beschaffenden Tablets in eine bereits geschaffene, erprobte und bewährte Systemarchitektur von Apple Geräten integriert werden sollen Da die Geräte im Schulbetrieb Verwendung finden und damit in einem durch eine Vielzahl von Nutzern mit unterschiedlichem technischen Verständnis geprägten Umfeld eingesetzt werden, ist für die Umsetzung des Bildungsauftrages die gleichförmige, komplikationslose und zuverlässige Bedienbarkeit der im Unterricht verwendeten Geräte von zentraler Bedeutung.
Da bei Apple die Geräte und das Betriebssystem - anders als bei Windows-Geräten - aneinander gebunden sind, möchten wir die Geräte namentlich Ausschreiben. Dies führt aus unserer Sicht dennoch zu keiner Einschränkung des Marktes, da auch etwaige Detailanforderungen nach Rücksprache mit Apple München von Anbietern wie MediaMarkt ö.ä. erfüllbar sind. Somit wäre nach unseren Recherchen ein Angebot durch mindestens zehn Anbieter (regional und deutschlandweit) möglich.
Weiterhin haben Tests gezeigt, dass die Administration von Geräten mit iOS in deutlich höherem Umfang möglich ist, da die Administration von Apple cloudbasiert unterstützt wird. Dies umfasst sowohl alle Einstellungen des Betriebssystems iOS, als auch die Administration aller verfügbaren Apps. Dieser Umstand wird nun wichtig, da mit der Digitalisierung die Zahl der mobilen Endgeräte deutlich ansteigt. Eine vollumfängliche Administration von mobilen Windows-Geräten ist nach derzeitigem Stand nur per LAN (physische Verbindung) möglich. Aufgrund der Vorhandenen Infrastruktur, ist eine Administration mobiler Endgeräte per WLAN jedoch unabdingbar. Die aktuelle Diskussion (initiiert durch das Bundesland NRW) um die Bereitstellung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte (StGB NRW, Schnellbrief 116/2018), könnte im Fall eines positiven Ausgangs, diese rasante Entwicklung weiter beschleunigen. Desweiteren müssen die Herausforderungen des Fernunterrichtes durch die akutelle Corona-Krise abgewickelt werden.
Um im Interesse der Systemsicherheit möchten wir das Risikopotentiel für Fehlfunktionen bzw. Kompatibilitätsprobleme verringern, was durch den Einsatz einer homogenen Architektur mit Apple Geräten unterstützt wird.
Grundlegend unterscheidet sich iOS durch ein durchgängiges Sandboxingmodell (jede App darf nur in Ihrem „Sandkasten“ agieren), bei dem die Kommunikation zwischen Apps prinzipiell untersagt ist. Dieses Vorgehen verbietet jeder App auch die Änderung am Betriebssystem selbst, was die Programmierung von Schadsoftware für iOS nach heutigem Stand unmöglich macht. Die Softwarefirma Kaspersky hat sich zu diesem Thema bereits mehrfach geäußert. Möglich wird diese Kommunikation allenfalls, wenn seitens Apple geprüfte Schnittstellen für zwei Apps im Betriebssystem implementiert werden. Dieses Grundprinzip wird unter Windows nicht stringent eingehalten. Das Windows-Betriebssystem bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Programme zu installieren, während dies unter iOS nur aus dem Appstore möglich ist. Weiterhin wird jede App vor der Bereitstellung im Appstore von Apple geprüft. Mit diesem Vorgehen grenzt man sich klar vom Betriebssystem Android ab, bei dem eine App nahezu unkontrolliert durch Programmierer bereitgestellt werden kann.
Die von Apple eingeführten Prinzipien führen zu einer hohen Sicherheit im Betriebssystem und ermöglichen eine hohe Kontrolle über ein Gerät.
Mit der Einführung des Lehrplan Plus in der Grundschule, sieht man sich mit der Aufgabe konfrontiert, Grundschülern und Schülern der Mittelstufe Tablets zur Verfügung zu stellen. Diese Gruppe von Benutzern stellt die unerfahrenste Zielgruppe für diese Geräteklasse dar und bedarf daher eines besonderen Schutzes. Die anvisierte Zielgruppe für das Windows-Betriebssystem sieht man eher bei erfahreneren Endbenutzern der fortführenden Mittel- und Oberstufe. Der Schulbereich möchte daher am Betriebssystem Windows auch im Bereich mobiler Endgeräte weiter festhalten und nur die Auswahl an Betriebssystemen erweitern.
Anforderungen an den Auftragnehmer:
Zertifizierungen des Auftragnehmers
- Apple Authorized Reseller
Los 7 DigitalPakt Medientechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausstattung der Klassenzimmer um weitere 22 Stk. interaktive Displays nebst elektrischem Wand-Lift-System inkl. Montage, und 15 Dokumentenkameras inkl. Montage.
Geräteklassen:
Um eine gewisse Homogenität und damit Austauschbarkeit der Geräte zu erhalten, werden im Leistungsverzeichnis Hersteller und Typ der bereits eingesetzten Hardware als Referenz aufgeführt. Als Ergänzung ist der Zusatz "vergleichbares Gerät" angegeben, wenn eine Alternative möglich ist. Bei Angeboten vergleichbarer Geräte sind die neben den Vorgaben durch das Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auch die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestanforderungen und Maximalangaben zu berücksichtigen. Ist keine Alternative möglich, handelt es sich um bereits eingesetzte Hard- und Software, bei der nur ein Ersatz oder eine Erweiterung vorgenommen wird und der Austausch innerhalb der Schulen über einen gemeinsamen Gerätepool zwingend notwendig ist. Zudem wäre eine Mischumgebung eine erhebliche Kostenbelastung im Bereich Schulung, Administration, Service und Support.
Vorgaben:
Die Hardware Komponenten sind konform zum Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Mindestkriterien dBIR Anlage 2 (jeweils aktuelle Version) anzubieten.
Die Inhouse Vorkonfiguration und Lieferung kann ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erfolgen.
Die Lieferung und Schulung sollen binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung erfolgen.
Genaue Liefer- und Schulungstermine werden nach der Zuschlagserteilung mit der zu beliefernden Schule vereinbart. Es gilt eine maximale Lieferfrist von 12 Wochen ab Auftragserteilung.
Der Transport und die Gefahren aus den einzelnen Transporten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für Schäden, die durch den Transport an den Gebäuden und / oder Einrichtungen entstehen, haftet der Auftragnehmer.
Geliefert werden / wird wie im LV beschrieben interaktive Displays 11 Stück
Lieferorte:
Grundschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Mittelschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Alle ausgeschriebenen Artikel, Votum 2020 betreffend, müssen Votum 2020-Konform angeboten werden. Weitere Informationen siehe https://www.mebis.bayern.de/infoportal/empfehlung/votum/.
Dazu gelten die Mindestkriterien der dBIR Anlage 2 aktualisiert: 01. September 2020. Weitere Informationen siehe https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-bildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen gelten für alle nachfolgenden Abschnitte des LVs.
1. Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Einheiten
In diesem Leistungsverzeichnis werden folgende Einheiten verwendet:
- h = Stunde
- m = Meter
- m2 = Quadratmeter
- Mt = Monat
- psch = Pauschal
- St = Stück
Zusätzliche technische Vorschriften
1. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und im Bau solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Unzulängliches Personal ist auf Verlangen der Bauleitung unverzüglich
auszutauschen. Ein firmenseitig beabsichtigter Wechsel in der Person des bauleitenden Monteurs während der Ausführungszeit ohne Zustimmung des Auftraggebers ist nicht gestattet.
2. Die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten dem Fachingenieur schriftlich mitzuteilen.
3. Die Einweisung des Bedienungspersonals in die Elektroanlagen ist in den Angebotspreisen einzukalkulieren.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zwischenaufmaße der verlegten Rohrleitungen und Materialien aufzunehmen. Abschlagszahlungen werden nur bei gleichzeitiger Vorlage der Zwischenaufmaße angewiesen.
5. Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Arbeiten mit anderen am Bau beteiligten Firmen eigenverantwortlich zu koordinieren und die Bauaufsicht davon zu unterrichten.
6. Der Antrag auf Abnahme muss in Schriftform gestellt werden, gleichzeitig wird erklärt.
a) Alle Leistungen vertragsgerecht erbracht wurden, insbesondere gelten alle in den zus. techn. Vorschriften geforderten Voraussetzungen als erbracht;
b) Evtl. erforderlicher Probebetrieb und alle Prüfungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen wurden;
c) Der Auftragnehmer trägt die Kosten, die dem Auftraggeber und/oder seinem Beauftragten dadurch entstehen, dass die Abnahme verweigert werden muss bzw. mehr als ein Prüftermin für die Prüfung der Mängelbeseitigung erforderlich wird;
d) Sämtliche Bestandsunterlagen, sowie Bedienungs- und Wartungsanweisungen, in der vertraglich vereinbarten Form zu übergeben sind;
e) Einweisung in die elektrotechnische Anlage mit den vom Auftraggeber genannten Personen durchgeführt wurde;
f) die sonstigen, dem Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen (Werkprüfzeugnisse, Bescheinigungen öffentlich-rechtlicher Abnahmen u.ä.), wurden ausgehändigt.
7. Bei Abrechnung nach Aufmaß ist den Zwischenrechnungen und der Schlussrechnung ein gemeinsames, von beiden Vertragsteilen unterzeichnetes Aufmaß beizufügen.
8. Vorstehende " Zus. technische Vorschriften " werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Rechnungen können erst nach gemeinsamem und vom AN unterzeichneten Aufmaß gestellt werden.
Die Rechnungsstellung hat eindeutig, einschließlich einer übergebenen Aufmaßzusammenstellung zu erfolgen. Die Aufmaßzusammenstellung ist so zu erstellen, dass die Prüfung des Aufmaßes über die Aufmaßzusammenstellung
zur Rechnung, als auch von der Rechnung über die Aufmaßzusammenstellung in die einzelnen Positionen im Aufmaß nachvollzogen werden kann.
Los 8 DigitalPakt Netzwerktechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erweiterung des vorhandenen WLANs um weitere 2 Router und 4 Accesspoints inkl. Montage.
Geräteklassen:
Um eine gewisse Homogenität und damit Austauschbarkeit der Geräte zu erhalten, werden im Leistungsverzeichnis Hersteller und Typ der bereits eingesetzten Hardware als Referenz aufgeführt. Als Ergänzung ist der Zusatz "vergleichbares Gerät" angegeben, wenn eine Alternative möglich ist. Bei Angeboten vergleichbarer Geräte sind die neben den Vorgaben durch das Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auch die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestanforderungen und Maximalangaben zu berücksichtigen. Ist keine Alternative möglich, handelt es sich um bereits eingesetzte Hard- und Software, bei der nur ein Ersatz oder eine Erweiterung vorgenommen wird und der Austausch innerhalb der Schulen über einen gemeinsamen Gerätepool zwingend notwendig ist. Zudem wäre eine Mischumgebung eine erhebliche Kostenbelastung im Bereich Schulung, Administration, Service und Support.
Vorgaben:
Die Hardware Komponenten sind konform zum Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Mindestkriterien dBIR Anlage 2 (jeweils aktuelle Version) anzubieten.
Die Inhouse Vorkonfiguration und Lieferung kann ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erfolgen.
Die Lieferung und Schulung sollen binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung erfolgen.
Genaue Liefer- und Schulungstermine werden nach der Zuschlagserteilung mit der zu beliefernden Schule vereinbart. Es gilt eine maximale Lieferfrist von 12 Wochen ab Auftragserteilung.
Der Transport und die Gefahren aus den einzelnen Transporten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für Schäden, die durch den Transport an den Gebäuden und / oder Einrichtungen entstehen, haftet der Auftragnehmer.
Geliefert werden / wird wie im LV beschrieben interaktive Displays 11 Stück
Lieferorte:
Grundschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Mittelschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Alle ausgeschriebenen Artikel, Votum 2020 betreffend, müssen Votum 2020-Konform angeboten werden. Weitere Informationen siehe https://www.mebis.bayern.de/infoportal/empfehlung/votum/.
Dazu gelten die Mindestkriterien der dBIR Anlage 2 aktualisiert: 01. September 2020. Weitere Informationen siehe https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-bildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen gelten für alle nachfolgenden Abschnitte des LVs.
1. Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Einheiten
In diesem Leistungsverzeichnis werden folgende Einheiten verwendet:
- h = Stunde
- m = Meter
- m2 = Quadratmeter
- Mt = Monat
- psch = Pauschal
- St = Stück
Zusätzliche technische Vorschriften
1. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und im Bau solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Unzulängliches Personal ist auf Verlangen der Bauleitung unverzüglich
auszutauschen. Ein firmenseitig beabsichtigter Wechsel in der Person des bauleitenden Monteurs während der Ausführungszeit ohne Zustimmung des Auftraggebers ist nicht gestattet.
2. Die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten dem Fachingenieur schriftlich mitzuteilen.
3. Die Einweisung des Bedienungspersonals in die Elektroanlagen ist in den Angebotspreisen einzukalkulieren.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zwischenaufmaße der verlegten Rohrleitungen und Materialien aufzunehmen. Abschlagszahlungen werden nur bei gleichzeitiger Vorlage der Zwischenaufmaße angewiesen.
5. Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Arbeiten mit anderen am Bau beteiligten Firmen eigenverantwortlich zu koordinieren und die Bauaufsicht davon zu unterrichten.
6. Der Antrag auf Abnahme muss in Schriftform gestellt werden, gleichzeitig wird erklärt.
a) Alle Leistungen vertragsgerecht erbracht wurden, insbesondere gelten alle in den zus. techn. Vorschriften geforderten Voraussetzungen als erbracht;
b) Evtl. erforderlicher Probebetrieb und alle Prüfungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen wurden;
c) Der Auftragnehmer trägt die Kosten, die dem Auftraggeber und/oder seinem Beauftragten dadurch entstehen, dass die Abnahme verweigert werden muss bzw. mehr als ein Prüftermin für die Prüfung der Mängelbeseitigung erforderlich wird;
d) Sämtliche Bestandsunterlagen, sowie Bedienungs- und Wartungsanweisungen, in der vertraglich vereinbarten Form zu übergeben sind;
e) Einweisung in die elektrotechnische Anlage mit den vom Auftraggeber genannten Personen durchgeführt wurde;
f) die sonstigen, dem Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen (Werkprüfzeugnisse, Bescheinigungen öffentlich-rechtlicher Abnahmen u.ä.), wurden ausgehändigt.
7. Bei Abrechnung nach Aufmaß ist den Zwischenrechnungen und der Schlussrechnung ein gemeinsames, von beiden Vertragsteilen unterzeichnetes Aufmaß beizufügen.
8. Vorstehende " Zus. technische Vorschriften " werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Rechnungen können erst nach gemeinsamem und vom AN unterzeichneten Aufmaß gestellt werden.
Die Rechnungsstellung hat eindeutig, einschließlich einer übergebenen Aufmaßzusammenstellung zu erfolgen. Die Aufmaßzusammenstellung ist so zu erstellen, dass die Prüfung des Aufmaßes über die Aufmaßzusammenstellung
zur Rechnung, als auch von der Rechnung über die Aufmaßzusammenstellung in die einzelnen Positionen im Aufmaß nachvollzogen werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,
— Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen.
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6Kalendertagennach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
— Bestätigung über den Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
— Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
— Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,
— Verfügbare technische Ausrüstung.
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Referenzbescheinigungen für mindestens 3 vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den Besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt (444) sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.