395 - InnKlinikum Mühldorf - Erweiterung Pflegebetten - Gewerk 3020.001. Lüftung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.innklinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
395 - InnKlinikum Mühldorf - Erweiterung Pflegebetten - Gewerk 3020.001. Lüftung
Gewerk 3020.001. Lüftung
84453 Mühldorf am Inn
Lüftungsarbeiten im Rahmen einer Gebäudeerweiterung des bestehenden Krankenhauses
- Zu- und Abluftgerät mit einer max. Leistung von 41.500m³/h
- Hochleistungs-KVS-ERG-System bestehen aus Filter-Vorwärmer, Wärmetauscher in der AUL und FOL, usw..
- ca. 2700m2 Kanalluftleitungen
- ca. 1300m2 Kanalformstücke
- ca. 1500m runde starre Luftleitungen von DN80 bis DN280
- ca. 400m runde flexible Luftleitungen von DN80 bis DN250
- ca. 550 Stück Rohrschalldämpfer von DN80 bis DN250
- ca. 90 Stück Drallauslässe
- ca. 50 Stück eckige Brandschutzklappen
- ca. 200 Stück runde Brandschutzklappen
- ca. 300 Stück Kennzeichnungsschilder
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=248081
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-
eservices.de elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.innklinikum.de/ueber-uns/impressum