Abschluss eines Enterprise Agreements (EA) im Rahmen des Konzernrahmenvertrages des BMI zwecks Beschaffung von Lizenzen sowie Software-Assurance für Microsoft-Produkte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Enterprise Agreements (EA) im Rahmen des Konzernrahmenvertrages des BMI zwecks Beschaffung von Lizenzen sowie Software-Assurance für Microsoft-Produkte
Ziel dieser Vergabe ist die Ermittlung eines Handelspartners für den Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrags mit 3-jähriger Laufzeit zum Bezug von Microsoftlizenzen sowie der Software-Assurance.
Landkreis Cuxhaven, Amt Personal und Organisation, Informationstechnologie (IT), Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
Ein vorhandener Microsoft Enterprise Agreement Vertrag (EA-Vertrag) endet zum 31.10.2022.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Enterprise Agreement) samt Beitritt zum Konzernrahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft über die Beschaffung von Softwarelizenzen. Die Laufzeit des Enterprise Agreements soll mind. drei (3) Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um ein (1) weiteres Jahr betragen.
Folgende Leistungen werden vom Auftragnehmer erwartet:
• Abwicklung des Beitritts des Landkreises Cuxhaven zum Konzernrahmenvertrag des BMI und Microsoft,
• Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft,
• Überlassung von Softwarelizenzen gem. den Lizenzmodellen des Lizenzgebers (Enterprise Agreement u. ggfs. anderen),
• Software- Assurance für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung,
• Erstellung eines Lizenzplans,
• Unterstützung beim Vertragsmanagement des Enterprise-Agreements durch Bereitstellung eines festen Ansprechpartners während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung,
• Beratung bei Software Assurance Benefits,
• Unterstützung und Beratung zur Lizenzierung von Standardsoftware des Herstellers Microsoft
Einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich. Bei Ziehen der Option ist das Ende der Rahmenvereinbarung der 31.10.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
1.2.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
1.2.2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer — Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde,
1.2.3) Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022/576
1.3.1 Nachweis, dass der Bieter zur entsprechenden Lieferung von Lizenzen im Rahmen Konzernvertrages des Bundesministeriums des Inneren durch den Hersteller „Microsoft“ autorisiert/zertifiziert ist (Gold-Zertifizierung).
1.3.2 Referenzliste in deutsche Sprache mit vollständigen Angaben und Umfang: 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen. Die Erklärung über die Referenzleistung muss folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Auftrags, kurze Beschreibung des Leistungsumfangs, Angaben zum Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Cuxhaven, Amt Zentrale Dienste, Vergabestelle, Raum 343, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.