HWSB DLS Elbe li OL SBK; Abschn. Magdeburger Straße bis Kleiner Steinklump (Vorbereitende Bauarbeiten - Beräumung der Kleingartenanlage Frohsina) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0332/SB-N2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB DLS Elbe li OL SBK; Abschn. Magdeburger Straße bis Kleiner Steinklump (Vorbereitende Bauarbeiten - Beräumung der Kleingartenanlage Frohsina)
Schönebeck
Die betroffene Teilfläche misst ca. 14.000 m².
Die vorhandenen Anlagen wie Gebäude, Zäune, Terrassen, Wege, Brunnen, Teiche usw. sowie Bepflanzungen und Gehölze sind vollständig zu beräumen.
Die vorhandenen Elektroanschlusskästen sind umzusetzen.
Es ist eine neue Zaunanlage zur Abgrenzung der verbleibenden Fläche der Kleingartenanlage herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWSB DLS SBK; BA Magdeburger Str.- Kleiner Steinklump (Beräumung Gartenanlage Frohsina)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schönebeck
Abbruch- & Beräumungsarbeiten Kleingartenanlage und Umverlegung ELT-Verteiler-Schränke + Herstellung Baustraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Umverlegung ELT-Leitungen und Installation neuer ELT-Verteilerkästen
Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die eigentliche Hauptleistung (Umverlegung ELT-Verteilerschränke) realisieren zu können. Die alten Verteilerkästen können aufgrund von DIN-Normen und aktueller Sicherheitsvorschriften nicht gefahrlos umgesetzt werden. Im Zuge der fortgeschrittenen Arbeiten hat es sich gezeigt, dass der Zustand der Bestandsschränke meist marode und teilweise defekt ist. Ein einfaches Umsetzen der Schränke war bauaufsichtlich nicht zulässig, daher ist das Setzen und die Installation neuer Schaltschränke erforderlich. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. Auftragserteilung war diese Leistung so nicht erkennbar. Die Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen, würde kostenintensive Verzögerungen in der Umsetzung (Stillstandszeiten) verursachen.